Zwangsheirat

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Von einer Zwangsheirat wird gesprochen, wenn diese gegen den Willen einer beteiligten Person stattfindet. Ist eine, einer oder beide Ehepartner*in noch nicht volljährig, wird sie als Kinderehe bezeichnet. Bei einer arrangierten Ehe willigen beide Eheleute ein, eine Abgrenzung zur Zwangsheirat ist jedoch schwer, da seitens der Familien häufig massiver Druck ausgeübt wird. Wer sich verweigert, muss häufig mit Sanktionen rechnen.

Eine Zwangsehe liegt auch dann vor, wenn eine bereits geschlossene Ehe gegen den eigenen Willen aufrechterhalten werden muss, weil massive Sanktionen angedroht werden.

Studienergebnisse

Laut der Studie „Zwangsverheiratung in Deutschland“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen oder bedroht, darunter knapp 30 Prozent im Alter bis einschließlich 17 Jahre“. Weitere 40 Prozent entfallen auf die Altersgruppe der 18 bis 21-jährige. Der Anteil der Männer*, die sich an eine Beratungsstelle gewandt haben, liegt laut dieser Studie bei 7 Prozent. Betroffene Männer* sind in der Regel älter als betroffene Frauen*.

Zwangsehen werden mit 52 Prozent in der Mehrheit im Ausland geschlossen, häufig ist damit ein unfreiwilliger Umzug ins Ausland verbunden. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber auch, dass 48 Prozent der Zwangsehen in Deutschland geschlossen werden und damit vor Ort passieren. Zwangsheirat kommt unabhängig von Religion oder Kultur in vielen Kontexten vor, häufig haben Betroffene einen Migrationshintergrund. Mit der Zwangsheirat geht vielfach der Abbruch des Schulbesuchs oder der Ausbildung einher, was zu einer sozialen Isolation, einem geringen Bildungsniveau und einer verminderten Erwerbsbeteiligung führen kann.

Nötigung zur Zwangsheirat ist strafbar

Seit 2011 kann die Nötigung zur Zwangsheirat laut Strafgesetzbuch § 237 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. 2017 wurde in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ beschlossen, danach sind nun alle Eheschließungen mit Minderjährigen verboten.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Aufklärung, Information und Schulung von Fachkräften
  • Das Beratungsangebot von kargah e.V. sollte stärker bekannt gemacht werden

  • Durchführung von Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen durch kargah e.V.

Zuletzt geändert am 19. April 2024