Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz Artikel 3 » bedeutet Sexuelle Belästigung ein „unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.“

Repräsentative Studie

Laut einer repräsentativen Studie „Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“ aus 2019 haben 13 Prozent der befragten Frauen* in den drei Jahren vor der Befragung sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt. Am häufigsten wurden bei den Belästigungsformen verbale Belästigungen, Blicke und Gesten genannt. Mehr als ein Viertel der Befragten gaben unerwünschte Berührungen und körperliche Annäherungen als Belästigungsform an. In den meisten Fällen handelte es sich nicht um einmalige Geschehnisse, sondern um wiederholte Handlungen.

Fälle von sexueller Belästigung werden nur wenig angezeigt, nur etwa jede dritte bis fünfte Person meldet den Vorfall.

Sexuelle Belästigung kommt in der Pflege besonders häufig vor. Neben möglichen Belästigungen durch Führungskräfte oder das Kollegium sind 70 Prozent der weiblichen Pflegekräfte von sexuellen Übergriffen durch Patienten* im Krankenhaus oder durch Pflegebedürftige in Heimen oder in der ambulanten Pflege betroffen.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Kampagnen im öffentlichen Raum und den sozialen Medien zur Sensibilisierung und Ächtung
  • Informationsmaterialien
  • Aufklärende Broschüre zur allgemeinen Verfügung der Oldenburger*innen mit Verbreitung insbesondere in Unternehmen
  • Angebote für Täter*innen zur Verhaltensänderung

Zuletzt geändert am 14. November 2024