Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Vergewaltigung ist das nicht einverständliche, sexuell bestimmte vaginale, anale oder orale Eindringen in den Körper einer anderen Person mit einem Körperteil oder einem Gegenstand. Unter `sexueller Gewalt´ sind sonstige nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen mit einer anderen Person zu verstehen. Die Veranlassung einer Person zur Durchführung gehört ebenso dazu.

Straftatsbestände

Als Straftatsbestand definiert sind beispielsweise Handlungen gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, sexueller Missbrauch von Kindern, sexueller Übergriff, Nötigung, Vergewaltigung oder Verbreitung pornografischer Schriften. Vergewaltigung in der Ehe ist in Deutschland seit 1997 strafbar.

Das Sexualstrafrecht wurde 2016 verschärft. Seitdem ist ein sexueller Übergriff strafbewehrt, wenn er gegen den erkennbaren Willen einer Person ausgeführt wird. „Nein heißt Nein!“ lautet die umgangssprachliche Übersetzung dieser Verschärfung. Gleichzeitig wurde der neue Straftatbestand der sexuellen Belästigung eingeführt und ebenso können Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung an Menschen mit Behinderungen jetzt härter bestraft werden.

Statistik und Mythos

Laut statista » wurden 2018 auf 100.000 Einwohner in Deutschland 11,2 Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich mit Todesfolge polizeilich registriert. In Oldenburg wurden 2019 189 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit 157 Opfern angezeigt, diese Zahl beinhaltet auch sexualisierte Gewalt an Kindern und Kinderpornografie. Etwa 42 Prozent der Opfer waren minderjährig (6 männlich und 60 weiblich). Der Frauenanteil bei den volljährigen Opfern lag bei 90 Prozent. Es ist allerdings von einer deutlich höheren Dunkelziffer auszugehen, denn nur acht Prozent der Frauen*, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, zeigen diese Taten auch bei der Polizei an.

Entgegen eines verbreiteten Mythos liegt die Quote der Falschanschuldigungen bei Vergewaltigung bei drei Prozent.

K.O.-Tropfen

Mitverantwortlich für eine hohe Dunkelziffer an Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind auch sogenannte K.O.-Tropfen ». Diese lassen sich leicht und unbemerkt verabreichen, die Opfer werden widerstandsunfähig, und es entstehen neben anderen starken Nebenwirkungen große Erinnerungslücken. Das bedeutet, das Opfer kann sich weder wehren, noch sich später an die Tat erinnern. Die verabreichten Substanzen lassen sich nur wenige Stunden nachweisen.

EU-weite Befragung

Eine im Juni 2016 durchgeführte Befragung von 27.818 EU-Bürger*innen (veröffentlicht im Spezial Eurobarometer 449 – Geschlechtsspezifische Gewalt)hat erschreckende Ergebnisse zu Tage gebracht: Danach sind mehr als 20 Prozent der Befragten der Meinung, dass Frauen* Missbrauchs- oder Vergewaltigungsvorwürfe erfinden. Knapp 20 Prozent denken, dass die Gewalthandlung oft von der Frau* provoziert wird. Höchst alarmierend ist die Einschätzung von 27 Prozent der Befragten, dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung der Frau* unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein kann.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Kampagnen zur Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung
  • Ausweitung der Kampagne „Luisa ist hier!“ durch finanzielle Unterstützung für Wildwasser
  • Weitere Aufklärung über die Gefahr von K.O.-Tropfen und Vereinbarungen mit Ausrichtern von Märkten, Festen und sonstigen Events, auf die Gefährdung durch K.O.-Tropfen hinzuweisen
  • Sofortige Hilfe nach einer Vergewaltigung zur psychosozialen Unterstützung
  • Steigerung des Bekanntheitsgrades des Netzwerkes ProBeweis und des bundesweitern Hilfetelefons durch Auslage von Flyern und Anbringen von Plakaten in städtischen und öffentlichen Gebäuden, sowie Kaufhäusern und auf öffentlichen Veranstaltungen
  • Konzeptionierung und Einrichtung eines Frauennotrufes

Zuletzt geändert am 19. April 2024