- Alltagssexismus
- Digitalisierte Gewalt
- Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
- Gewalt „im Namen der Ehre“
- Sexistische Werbung
- Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Sexualisierte Gewalt im Sport
- Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stalking
- Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung
- Weibliche Genitalverstümmelung
- Zwangsheirat
- (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
- Strukturelles
Gewalt „im Namen der Ehre“
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Gewalt „im Namen der Ehre“ meint ein Gewaltverbrechen, das in der Regel an Frauen* und Mädchen* verübt wird, die sich abweichend von Rollenerwartungen verhalten. Zwangsverheiratung und „Ehrenmord“ fallen darunter. Das als „unehrenhaft“ eingestufte Verhalten eines Mädchens* oder einer Frau* verletze die Ehre der gesamten Familie und kann vermeintlich nur durch Bestrafung der Frau* wiederhergestellt werden.
Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2011 des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht sind Frauen* und Mädchen* aus Familien mit Migrationshintergrund und Strukturen vorherrschender männlicher Autorität besonders betroffen. Faktoren, wie soziale Benachteiligung, wirtschaftliche Lage und Bildungsstand sind ebenfalls ausschlaggebend. Täter* sind häufig im familiären Umfeld zu finden.
Verharmlosung der Taten
Der Begriff „Ehrenmord“ verharmlost die Tat. Er verknüpft ein Verbrechen mit dem positiven Wort „Ehre“ und schreibt den Grund für die Ermordung der konkreten Beziehung, der Familie oder der Herkunft zu und entschuldigt diese gleichzeitig damit.
Oft wird Gewalt „im Namen der Ehre“ gar nicht als solche erkannt. Verschleppungen ins Ausland und eine anschließende Vermisstenmeldung oder das Treiben in den Suizid verschleiern die Hintergründe.
Wer ist mit dem Thema vertraut?
Das ist zu tun
- Mehrsprachige Angebote zur Aufklärung von potentiell Betroffenen
- Öffentlichkeitsarbeit, um überregionale Hilfsangebote bekannter zu machen
- Schulungen für Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit und mit Berührungen zu Familien mit Migrationshintergrund
- Schutzkonzepte und Aufklärungsangebote in den Unterkünften für Geflüchtete
- Schulungen für potentielle Vertrauenspersonen (z.B. Lehrkräfte) über Rechtslage, kulturelle Hintergründe und Möglichkeiten, Fälle rechtzeitig zu erkennen
Zuletzt geändert am 19. April 2024