- Alltagssexismus
- Digitalisierte Gewalt
- Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
- Gewalt „im Namen der Ehre“
- Sexistische Werbung
- Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Sexualisierte Gewalt im Sport
- Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stalking
- Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung
- Weibliche Genitalverstümmelung
- Zwangsheirat
- (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
- Strukturelles
Sexistische Werbung
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Werbung ist dann sexistisch, wenn Menschen hinsichtlich ihres Geschlechts klischeehaft dargestellt werden, ohne dass es einen Bezug zum beworbenen Produkt gibt. Mit solch einer Werbung wird eine Person abgewertet und zum Spiegelbild realer Machtverhältnisse. Sexistische Werbung lässt sich in verschiedene Kategorien unterteilen:
- Werbung, die ein geschlechtsspezifisches Über- beziehungsweise Unterordnungsverhältnis wiedergibt.
- Werbung, die einer Person aufgrund ihres Geschlechts bestimmte Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen zuordnet.
- Werbung, die die sexuelle Anziehungskraft als ausschließlichen Wert von Frauen* darstellt.
- Werbung, die Frauen* auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau* sei genauso wie das Produkt käuflich.
Werbung beeinflusst Menschen, und mit sexistischer Werbung wird ein diskriminierendes Geschlechterbild gefördert, aufrechterhalten und verinnerlicht.
Wer ist mit dem Thema vertraut?
- Deutscher Werberat »
- Zur Meldung sexistischer Werbung, Konfrontation des Unternehmens mit der Beschwerde
- Werbemelder*in »
- Zur Meldung sexistischer Werbung, keine Kontaktaufnahme zum kritisierten Unternehmen
- §119 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten »
- Geldbuße wegen grob anstößiger und belästigender Handlungen sind möglich
Das ist zu tun
- Allgemeine Informationen und Kampagnen zu Alltagssexismus, Diskriminierung und sexueller Gewalt zur Sensibilisierung von Bevölkerung und Werbegestaltenden
- Städtische Regelung zum Verbot von sexistischer Werbung auf öffentlichen Flächen
- Einrichtung einer Meldestelle
Zuletzt geändert am 19. April 2024