Sexistische Werbung

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Werbung ist dann sexistisch, wenn Menschen hinsichtlich ihres Geschlechts klischeehaft dargestellt werden, ohne dass es einen Bezug zum beworbenen Produkt gibt. Mit solch einer Werbung wird eine Person abgewertet und zum Spiegelbild realer Machtverhältnisse. Sexistische Werbung lässt sich in verschiedene Kategorien unterteilen:

  1. Werbung, die ein geschlechtsspezifisches Über- beziehungsweise Unterordnungsverhältnis wiedergibt.
  2. Werbung, die einer Person aufgrund ihres Geschlechts bestimmte Eigenschaften, Fähigkeiten und soziale Rollen zuordnet.
  3. Werbung, die die sexuelle Anziehungskraft als ausschließlichen Wert von Frauen* darstellt.
  4. Werbung, die Frauen* auf einen Gegenstand zum sexuellen Gebrauch reduziert, insbesondere indem weibliche Körper oder Körperteile ohne Produktbezug als Blickfang eingesetzt werden oder der Eindruck vermittelt wird, die abgebildete Frau* sei genauso wie das Produkt käuflich.

Werbung beeinflusst Menschen, und mit sexistischer Werbung wird ein diskriminierendes Geschlechterbild gefördert, aufrechterhalten und verinnerlicht.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Allgemeine Informationen und Kampagnen zu Alltagssexismus, Diskriminierung und sexueller Gewalt zur Sensibilisierung von Bevölkerung und Werbegestaltenden
  • Städtische Regelung zum Verbot von sexistischer Werbung auf öffentlichen Flächen
  • Einrichtung einer Meldestelle

Zuletzt geändert am 19. April 2024