- Alltagssexismus
- Digitalisierte Gewalt
- Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
- Gewalt „im Namen der Ehre“
- Sexistische Werbung
- Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Sexualisierte Gewalt im Sport
- Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stalking
- Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung
- Weibliche Genitalverstümmelung
- Zwangsheirat
- (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
- Strukturelles
Stalking
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Unter Stalking wird das wiederholte und beabsichtigte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, sodass deren Sicherheit bedroht ist und sie in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt wird. Stalking kann bis zur körperlichen Gewalt und Tötung reichen. Von Stalking kann zwar grundsätzlich jede Person betroffen sein, tatsächlich sind die Opfer zu 80 Prozent weiblich, und in ebenfalls 80 Prozent der Fälle besteht eine Täter*-Opfer-Beziehung wie beispielsweise ehemalige Partnerschaften. Nicht selten werden Frauen*, die in ihrer Partnerschaft Häusliche Gewalt erlitten haben, nach einer Trennung von ihrem Ex-Partner* gestalkt.
In § 238 Strafgesetzbuch werden verschiedene strafbewehrte Formen des Stalkings beschrieben, dazu gehören das Herstellen von räumlicher Nähe, Kontaktaufnahme unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel oder auch Warenbestellungen für die gestalkte Person.
Wer ist mit dem Thema vertraut?
- BISS – Beratungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt »
- Beratung von Betroffenen im Rahmen von Partnerschaftsgewalt
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen »
- Beratung per Telefon, E-Mail oder Chat in 17 Sprachen, Leichter Sprache und Gebärdensprache
Das ist zu tun
- Sensibilisierung der Oldenburger*innen und Einbeziehung von Nachbarschaften (Projekt „StoP – Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt“)
- Informationsmaterial für Betroffene
- Beratung für Betroffene außerhalb von Partnerschaftsgewalt
Zuletzt geändert am 19. April 2024