Stalking

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Unter Stalking wird das wiederholte und beabsichtigte Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden, sodass deren Sicherheit bedroht ist und sie in ihrer Lebensgestaltung eingeschränkt wird. Stalking kann bis zur körperlichen Gewalt und Tötung reichen. Von Stalking kann zwar grundsätzlich jede Person betroffen sein, tatsächlich sind die Opfer zu 80 Prozent weiblich, und in ebenfalls 80 Prozent der Fälle besteht eine Täter*-Opfer-Beziehung wie beispielsweise ehemalige Partnerschaften. Nicht selten werden Frauen*, die in ihrer Partnerschaft Häusliche Gewalt erlitten haben, nach einer Trennung von ihrem Ex-Partner* gestalkt.

In § 238 Strafgesetzbuch werden verschiedene strafbewehrte Formen des Stalkings beschrieben, dazu gehören das Herstellen von räumlicher Nähe, Kontaktaufnahme unter Verwendung verschiedener Kommunikationsmittel oder auch Warenbestellungen für die gestalkte Person.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Sensibilisierung der Oldenburger*innen und Einbeziehung von Nachbarschaften (Projekt „StoP – Stadtteile ohne Partnerschaftsgewalt“)
  • Informationsmaterial für Betroffene
  • Beratung für Betroffene außerhalb von Partnerschaftsgewalt 

Zuletzt geändert am 19. April 2024