Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Oldenburg verwirklicht Istanbul-Konvention
Gewalt gegen Frauen und Häusliche Gewalt erfahren zunehmend eine gesellschaftliche Ächtung, dennoch bleiben die Fallzahlen besorgniserregend hoch. Bereits 2011 wurde das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ beschlossen, das in Deutschland 2018 in Kraft getreten ist – die sogenannte Istanbul-Konvention. Von den Unterzeichnern werden Maßnahmen zur Umsetzung in den Bereichen Prävention und Intervention erwartet.
Verbesserungen für Oldenburg
Um in Oldenburg konkrete Verbesserungen zu erzielen, hat der Rat der Stadt Oldenburg im September 2020 einen „Kommunalen Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt“ verabschiedet. Dieser wurde zuvor vom Gleichstellungsbüro in Zusammenarbeit mit den Ämtern der Stadtverwaltung, dem Präventionsrat und Schutz- und Fachberatungsstellen erarbeitet.
Bestehende Angebote wurden analysiert, Bedarfe aufgedeckt und konkrete Handlungsempfehlungen formuliert. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex zeigt, dass Oldenburg zwar auf einem guten Weg gegen geschlechtsspezifische Gewalt ist, aber auch noch viel getan werden muss. Mit dem Ziel und Konzept, die Istanbul-Konvention auch kommunal anzugehen, nimmt Oldenburg deutschlandweit eine Vorreiterrolle ein.
Einsicht in den Aktionsplan
Der Aktionsplan ist, ebenso wie die dort behandelten Themen, vielschichtig und komplex. Auf diesen Internetseiten steht daher eine übersichtlichere und zum Teil vereinfachte Version für alle Interessierten zur Verfügung. Der vollständige Aktionsplan kann online eingesehen oder als Druckversion bei der Gewaltschutzkoordinatorin des Gleichstellungsbüros per E-Mail angefragt werden: Johanna.Lipski[at]stadt-oldenburg.de.
Die in der Online-Version angegebenen Informationen entsprechen der Aktualität des Druckdatums des „Kommunalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt“. Nachträgliche Änderungen werden nicht vorgenommen.
Zuletzt geändert am 1. Oktober 2024