Informationen für Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker

Auf dieser Seite finden Marktbeschickerinnen und Marktbeschicker alle Informationen über die städtischen Wochenmärkte in Oldenburg.

Themen:

 

Die städtischen Wochenmärkte im Überblick

Die Stadt Oldenburg ist der Veranstalter der Oldenburger Wochenmärkte. Die Marktverwaltung ist im Fachdienst Sicherheit und Ordnung des Bürger- und Ordnungsamtes angesiedelt.

Zu den städtischen Wochenmärkten gehören die beiden Innenstadt-Wochenmärkte auf dem Pferdemarkt und dem Rathausmarkt, sowie die Stadtteil-Wochenmärkte in Bloherfelde, Kreyenbrück und der Wochenmarkt in Eversten. Dieser wurde im Jahr 2005 vom Eversten Marktmanagement Verein gegründet und im Oktober 2020 als städtischer Wochenmarkt übernommen.

Der Wochenmarkt auf dem Pferdemarkt ist der größte der Oldenburger Wochenmärkte. Hier verkaufen in Spitzenzeiten rund 75 Beschickerinnen und Beschicker ihre Waren. Auf dem Rathausmarkt im Herzen der Innenstadt stehen circa 20 Beschickerinnen und Beschicker. In Bloherfelde und in Kreyenbrück sind circa neun Stände und in Eversten vier Stände vorhanden.
 
Die Innenstadt-Wochenmärkte finden dienstags, donnerstags und samstags statt und der Stadtteil-Wochenmarkt in Eversten mittwochs und freitags. Die Wochenmärkte in Kreyenbrück und Bloherfelde finden derzeit nur freitags statt.

Der Beginn der Wochenmärkte ist einheitlich auf morgens um 7 Uhr festgelegt – mit Ausnahme vom Wochenmarkt in Eversten, der um 8 Uhr beginnt.. Der Wochenmarkt auf dem Pferdemarkt endet dienstags und donnerstags um 13.30 Uhr und samstags um 14 Uhr. Der Wochenmarkt auf dem Rathausmarkt endet dienstags und donnerstags um 14.30 Uhr und samstags um 15 Uhr. Der Wochenmarkt in Bloherfelde endet freitags um 13 Uhr, der Wochenmarkt in Kreyenbrück um 13.30 Uhr und der Wochenmarkt in Eversten endet mittwochs um 14 Uhr und freitags um 15 Uhr.

Ansprechpartner

Ansprechpartner der Stadt Oldenburg für alle Belange rund um den Wochenmarkt sind Axel Sieling (Telefon 0441 235-2266, mobil 0151 12649006) und Dennis Ostendorf (Telefon 0441 235-2290, mobil 0160 7410892). Per E-Mail ist die Marktverwaltung unter wochenmarkt[at]stadt-oldenburg.de erreichbar.

Ein weiterer Ansprechpartner bei Fragen rund um die Oldenburger Wochenmärkte ist der Verein Oldenburger Marktkaufleute Oldenburg e.V.. Sollten Fragen an den Verein gestellt werden, ist vom Vorstand Helmut Löhden (Telefon 0171 7216723, E-Mail helmut.loehden[at]t-online.de) für Sie erreichbar.

Bewerbungen

Neue Beschickerinnen und neue Beschicker können sich entweder schriftlich, beim Fachdienst Sicherheit und Ordnung, Marktverwaltung, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder direkt online bei der Marktverwaltung bewerben ». Außerdem ist der Anmeldebogen in der Marktverwaltung zu erhalten. Für Einzelbeschickerinnen und Beschicker muss die Anmeldung spätestens einen Werktag vor dem Markttag telefonisch unter 0441 235-2266 oder per E-Mail unter wochemarkt[at]stadt-oldenburg.de erfolgen.

Gebühren und Kosten

Die Gebühren für die Beschickerinnen und Beschicker richten sich nach der Marktgebührensatzung der Stadt Oldenburg. An Gebühren werden pro Verkaufstag und pro angefangenen Frontmeter der Verkaufsfläche dienstags und mittwochs 1 Euro berechnet, donnerstags 1,10 Euro, freitags und samstags 1,85 Euro sowie für mitgeführte Fahrzeuge, die keine Verkaufsfahrzeuge darstellen, pro Tag 1,50 Euro je Fahrzeug. Bei den Gebühren handelt es sich seit dem Jahr 2021 um umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nummer 12a UStG.

Die Gebühren werden grundsätzlich per Gebührenbescheid erhoben. Eine Barzahlung auf den Märkten ist nicht möglich. Der Gebührenbescheid erhebt die Gebühren für vier Quartale. Die Fälligkeiten der Gebühren liegen grundsätzlich auf dem 15. Februar, dem 15. Mai, dem 15. August und dem 15. November. Somit werden die Gebühren zur Hälfte im Voraus und zur anderen Hälfte im Nachhinein erhoben. Sollten Sie nicht dauerhaft auf den Wochenmärkten vertreten sein, werden Sie per Gebührenbescheid halbjährig abgerechnet. Eine Barzahlung der Marktgebühren auf den Wochenmärkten gibt es nicht mehr.

Die Stromkosten auf den Wochenmärkten werden von der Stadt Oldenburg eins zu eins an die Beschicker weiterberechnet. Auch hier handelt es sich um umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß § 4 Nummer 12a Umsatzsteuergesetz. Die Stromabrechnung erfolgt in der Regel nach Abrechnung durch den Stromanbieter am Anfang des Folgejahres.

Sie können der Stadt Oldenburg zur Zahlung der Standgebühren gerne ein Sepa-Mandat » erteilen. Dieses können Sie anschließend an die Stadtkasse senden.

Stromversorgung

Die Stromversorgung der Wochenmärkte wird von der Firma Elektro-Beckhäuser aus Friedrichsfehn sichergestellt. Die Firma Beckhäuser hält einen Notdienst bereit, der unter der Telefonnummer 0171 4744161 oder 0171 4744162 erreichbar ist. Um an die Stromanschlüsse zu gelangen, erhalten Sie von der Marktverwaltung einen für den entsprechenden Stromkasten passsenden Schlüssel. Die Schränke sind aus Gründen der Sicherheit nach dem Einstecken der Stromanschlüsse und nach dem Ende des Wochenmarktes unbedingt wieder zu verschließen. Zudem werden die Türaufhängungen aufgrund der Windlasten leider zerstört. Bitte achten Sie darauf, dass verwendete Kabel keine Stolperfallen für Andere darstellen. Im Zweifelsfall verwenden Sie bitte eine Matte oder Kabelbrücke.

Toiletten

Die Toilettenanlagen auf den Märkten sind nicht für die Kundinnen und Kunden geöffnet. Eine Ausnahme bildet hier der Wochenmarkt Pferdemarkt. Hier stehen die Toiletten am Marktgelände auch den Besucherinnen und Besucherrn zur Verfügung. Auf dem Rathausmarkt steht den Beschickerinnen und Beschickern eine Toilettenanlage im Lamberti-Hof zur Verfügung. Schlüssel für die Toiletten sind bei sechs Beschickerinnen und Beschickern deponiert. Der Wochenmarkt in Kreyenbrück hält eine Toilettenanlage für die Beschickerinnen und Beschicker im Gebäude des ehemaligen „Bistro Le Petit“ vor. In Bloherfelde befindet sich die Toilettenanlage für die Beschickerinnen und Beschicker im Gebäude der Gemeinwesenarbeit Bloherfelde. Die entsprechenden Schlüssel dazu erhalten Sie von der Marktverwaltung. Die Beschickerinnen und Beschicker des Wochenmarktes Eversten können die Toiletten des dort angesiedelten Frisörbetriebes „Top Hair – Der Frisör“ nutzen.

Reinigung

Vor mehr als 15 Jahren haben sich die Wochenmarktbeschickerinnen und Beschicker mit der Marktverwaltung darauf geeinigt, die Marktflächen nach der Beendigung der Märkte selber zu reinigen. Hierzu zählt neben der eigenen Platzfläche auch die Hälfte der Gangfläche, die an die eigene Verkaufsfläche grenzt. Die Reinigungspflicht schließt auch die Räum- und Streupflicht im Winter mit ein. Streugut wird den Beschickern in Streugutkästen an der Marktfläche zur Verfügung gestellt. Die Schlüssel für die Streugutkisten befinden sich in einer Plastiktasche auf der Türinnenseite des in der Nähe befindlichen Stromkastens.

Aufsicht

Die Marktverwaltung besucht die Wochenmärkte täglich. Außerdem ist auch der Zentrale Außendienst mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Wochenmärkten unterwegs. Sollten sich während der Aufbauphase unberechtigt stehende Fahrzeuge auf dem Marktgelände befinden und ist ein Aufbau so nicht möglich, so  informieren Sie bitte direkt die Polizei. Diese wird sich um ein Abschleppen der Fahrzeuge kümmern. Zu erreichen ist die Polizei für die Märkte auf dem Pferdemarkt unter der Rufnummer 0441 790-4115, für alle anderen Wochenmärkte unter der Rufnummer 0441 790-4215.

Telefonliste

  • Marktverwaltung der Stadt Oldenburg
    Axel Sieling, Telefon 0441 235-2266 oder 0151 12649006
    Dennis Ostendorf, Telefon 0441 235-2290 oder 0160 7410982
     
  • Marktelektriker
    Firma Elektro Beckhäuser, Telefon 0171 4744161 oder 0171 4744162
     
  • Verein Oldenburger Marktkaufleute e.V.
    Helmut Löhden Telefon 0171 7216723
     
  • Zentraler Außendienst des Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Oldenburg
    Telefon 0160 90890385

Zuletzt geändert am 11. Juni 2024