Tierrettung

Tierische Einsätze: Was bei Tierrettungen zu beachten ist

Ob Katze auf dem Dach, angefahrener Hund oder Entenküken im Gulli: Auch in der Stadt Oldenburg gelangen immer mal wieder Tiere in Notsituationen. Doch wann sollte der Mensch eingreifen und helfen? Wie reagieren besorgte Bürgerinnen und Bürger richtig? Wer ist in welchem Fall die richtige Ansprechperson? Und wer übernimmt die Kosten für etwaige Einsätze? Diese und viele weitere Fragen rund um die Tierrettung beantworten wir an dieser Stelle.

Welche Zuständigkeiten gelten im öffentlichen Raum und auf Privatgrund?

Im öffentlichen Raum der Stadt Oldenburg ist, sofern eine Tierhalterin oder ein Tierhalter nicht zu ermitteln ist, die Stadt für das Tier zuständig. Auf Privatgrund liegt die Zuständigkeit bei der Grundstückseigentümerin beziehungsweise dem Grundstückseigentümer. Dies gilt analog für Wohn- und Gewerbeflächen. Für den Bereich der Bundesautobahnen liegt die Zuständigkeit bei der jeweiligen Autobahnmeisterei. Sofern keine gegenwärtige Gefahr besteht, wird die Meldung durch die Leitstelle an die zuständige Autobahnmeisterei weitergeleitet.

Wen rufe ich an, um ein Tier zu retten?

Erste Anlaufstelle zu „normalen“ Zeiten wäre das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 235-4444. Außerhalb der Öffnungszeiten sollte bei einer Tiernotlage der Notruf gewählt werden. 

Wichtig: Der Einsatz der Feuerwehr erfolgt nur im Rahmen der Tierrettung zur Abwendung einer Lebensgefahr für das Tier.

Beispiel: Katze in luftiger Höhe

Steckt eine Katze beispielsweise in luftiger Höhe fest, sollte erst einmal abgewartet und das Tier beobachtet werden. Denn normalerweise erledigen sich solche Einsätze von selbst, da Katzen nach dem Aufstieg auch meistens von alleine wieder hinunterklettern. Futter kann helfen, die Katze wieder herunter zu locken. Hält diese missliche Lage jedoch über mehrere Stunden an und schafft es das Tier offensichtlich nicht von alleine, sollte Hilfe gerufen werden (siehe Frage „Wen rufe ich an, um ein Tier zu retten?“).

Wer bezahlt einen solchen Rettungseinsatz?

Die Tierrettung ist eine freiwillige Leistung und aufgrund gesetzlicher Regelungen für die Eigentümerin/den Eigentümer des Tieres kostenpflichtig (Abrechnung nach Gebührensatzung). Auch Einsätze mit verletzten oder verendeten Haustieren sind für die Tierhalterin oder den Tierhalter grundsätzlich kostenpflichtig. Eine Entsorgung durch die Feuerwehr bei anwesender Halterin oder anwesendem Halter kann grundsätzlich nicht erfolgen.

Hier eine Beispielrechnung für einen Einsatz „Katzenrettung vom Dach“ nach aktueller Gebührensatzung (60 Minuten; Stand Juli 2024): Drehleiter 368 Euro, plus Gerätewagen Technik 218 Euro, plus vier Personen 272 Euro, gleich 858 Euro.

Was ist, wenn ich ein Tier gefunden habe?

Für Haustiere wie beispielsweise Hunde, Katzen, Kaninchen oder Papageien gilt: Fundtiere in der Stadt Oldenburg können durch die Finderin/den Finder beim Tierheim Oldenburg » (Montag bis Sonntag von 9 bis 17 Uhr) abgegeben werden. Außerhalb der Geschäftszeiten des Tierheims können Tiere durch die Finderin oder den Finder an der Feuer- und Rettungswache 1 (Ibo-Koch-Straße 6) abgegeben werden.

Tote Haustiere auf Privatgrund sind durch den Grundstückseigentümer oder kostenpflichtig über den Tierarzt zu entsorgen. Eine Ausnahme bildet Jagdwild: Dann ist die oder der für den Fundort zuständige Jagdausübungsberechtigte (JAB) zu benachrichtigen (Kontaktdaten über das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444). Für alle anderen Tierarten lesen Sie bitte die Antwort der jeweiligen Kategorie.

Wer ist für Haustiere zuständig?

Zuständig für Haustiere wie Katze, Hund, Papagei oder Kaninchen sind die jeweiligen Tierhalterinnen und -halter. Dies gilt für verendete, entlaufene und verwundete Tiere. Eine besondere Einschätzung ist bei Hauskatzen erforderlich. Ein Transport dürfte in den meisten Fällen nur bei einer Verletzung, Anzeichen einer schweren Erkrankung oder Anzeichen von Verwahrlosung (abgemagert, stark ungepflegtes Fell, Ungezieferbefall) erforderlich sein.

Fundtiere müssen grundsätzlich beim Tierheim gemeldet werden ». Kann das Tier in der Obhut vom Meldenden verbleiben, oder dieser den Transport in das Tierheim veranlassen, so verbleibt das Tier beim Anrufenden. Eine weitere Möglichkeit ist die Abholung durch das Tierheim während der Öffnungszeiten.

Verwundete Haustiere, die keiner Halterin oder keinem Halter zugeordnet werden können und einer zeitnahen tierärztlichen Behandlung bedürfen, können durch den Meldenden dieser zugeführt werden. Diensthabende Tierarztpraxen sind auf der Internetseite des Tierärztlichen Notdienstes » aufgeführt. 

Gleiches gilt für verendete Haustiere im öffentlichen Raum: Am Oldenburger Tierheim befinden sich Verwahrmöglichkeiten für verendete Haustiere. Ist keine Halterin oder kein Halter verfügbar, sorgt tagsüber die Feuerwehr für den Transport. 

Die Tierkörperbeseitigung von Haustieren kann kostenpflichtig über den Tierarzt oder alternativ nach §27 TierNebV » unter folgenden Voraussetzungen im eigenen Garten erfolgen: mindestens 50 Zentimeter tief vergraben, jedoch nicht in einem Wasserschutzgebiet und nicht in der Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen.

Wer ist für Nutztiere zuständig?

Die Zuständigkeit für Nutztiere wie Schafe, Rinder oder Hühner liegt primär bei der Halterin oder dem Halter der jeweiligen Tiere. Diese sind für die medizinische Versorgung sowie bei verendeten Tieren für deren Entsorgung verantwortlich. Ist der Halter nicht ermittelbar, liegt die Zuständigkeit für weitere Maßnahmen beim Veterinäramt (Kontakt über das ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter Telefon 0441 235-4444).

Wer muss bei Fischen benachrichtigt werden?

Das Oldenburger Stadtgebiet hat zwei Fischereivereine als Pächter der Gewässer beheimatet. Diese sind für deren Gewässer zuständig und für die Fischbestände verantwortlich. Zusätzlich halten die Fischereivereine ausgebildete und gewässerkundige Mitglieder vor.

Was tun bei wildlebenden Tieren?

Bei wildlebenden Tieren wie Taube, Singvogel oder Fledermaus liegt die Zuständigkeit bei der Person, auf deren Grund sich das Tier befindet. Verletzte Tiere, die einer tierärztlichen Versorgung bedürfen, werden durch die Finderin oder den Finder dieser zugeführt. Verendete Tiere wie Mäuse oder Vögel auf Privateigentum können durch die Besitzerin oder den Besitzer des Grundstücks in der Restmülltonne entsorgt werden.
Wildlebende Tiere, die sich im öffentlichen Raum der Stadt Oldenburg befinden und verendet sind, werden durch den Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Oldenburg (AWB) innerhalb von 24 Stunden abgeholt und entsorgt. Sofern die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet ist, besteht kein Bedarf, diese augenblicklich einzusammeln. 

Wie sieht es bei jagdbarem Wild aus?

Das Stadtgebiet ist in 14 Jagdbezirke und eine Eigenjagd unterteilt. Jagdbares Wild (wie Rehe, Füchse oder Wildenten) unterliegt grundsätzlich dem Jagdrecht. Aus dem Jagdrecht leitet sich jedoch keine Zuständigkeit für verendete Wildtiere auf die Jägerinnen oder Jäger ab. Die Zuständigkeit für verendete Tiere bleibt bei den Grundstückseigentümern. Die jeweiligen Jagdausübungsberechtigten (JAB) haben sich bereiterklärt, bei Meldungen mit Wildtieren zu unterstützen. Bei Wildunfällen ist die Polizei unter der Rufnummer 110 zu verständigen.

Wer kümmert sich um Hautflügler?

In den meisten Fällen stehen die Hautflügler wie Bienen, Wespen, Hornissen oder Hummeln unter Naturschutz; deren Nester dürfen nur mit Genehmigung oder in Ausnahmefällen entfernt werden. Anrufende können direkt von der Leitstelle an das Umwelttelefon der Stadt Oldenburg geleitet werden. In Fällen mit besonderer Dringlichkeit wird die Feuerwehr durch die Leitstelle informiert. Diese prüft das Anliegen und wird bei Bedarf die untere Naturschutzbehörde kontaktieren.

Und was passiert bei nicht heimischen Tieren?

Bei einer privaten Haltung bleibt primär die Tierhalterin oder der Tierhalter zuständig. Ist diese oder dieser nicht ermittelbar, ist die Feuerwehr zu alarmieren. Gegebenenfalls kann das Tierheim Oldenburg unterstützen. Tiere wie Echsen oder Schildkröten können auch außerhalb der Öffnungszeiten im Tierheim abgegeben werden. Bei anderen nicht heimischen Tieren muss zuvor Rücksprache gehalten werden.

Sie haben noch Fragen?

Dann melden Sie sich gerne im ServiceCenter der Stadt Oldenburg unter der Telefonnummer 0441 235-4444.

Zuletzt geändert am 24. September 2024