Park+Rail
Park+Rail am Hauptbahnhof Nord
Die P+R Anlage am Oldenburger Hauptbahnhof Nord (Karlstraße 25, 26123 Oldenburg) bietet 358 Parkplätze und ist speziell für Berufspendler und Bahnreisende vorgesehen. Durch günstige Tarife sind die öffentlichen Verkehrsmittel attraktiv. Vom Parkhaus erreichen Sie direkt und überdacht den ZOB und den Bahnhof.
Durchgehend geöffnet
Die P+R Anlage ist Tag und Nacht geöffnet. Bewacht wird Ihr Fahrzeug allerdings nicht. Zahlen Sie bitte am Kassenautomat (Bar oder EC Karte).
- für angefangene 50 Minuten: 50 Cent
- Höchstbetrag pro Tag: 5 Euro
Öffnungszeiten der VWG
Die aktuellen Öffnungszeiten der VWG-Kundencenter am ZOB finden Sie auf den Seiten der VWG » oder unter 0441 9366-900.
Dauerparkplatz
Für das Dauerparken in unserer P+R-Anlage ist eine frühzeitige Beantragung und die Vorlage einer gültigen Bahn- oder Busfahrkarte erforderlich. Nach erfolgreicher Verarbeitung wird Ihr Kfz-Kennzeichen für den gebuchten Zeitraum hinterlegt. An der Ein- und Ausfahrt ist kein Ticket notwendig, da Ihr Kennzeichen durch Kameras erfasst wird.
Eine nachträgliche Umwandlung eines Kurzparker-Vorgangs in eine vergünstigte Dauerparkkarte ist nicht möglich.
Nutzerinnen und Nutzer der öffentlichen Verkehrsmittel zahlen für die Dauerparkkarte:
- Tageskarte: 6 Euro (die Einfahrt ist garantiert)
- 3-Tageskarte: 10 Euro
- 4-Tageskarte: 12 Euro
- Wochenkarte: 15 Euro
- 10-Tageskarte: 20 Euro
- Zweiwochen: 26 Euro
- Vierwochen: 37 Euro
- Monatskarte (für Berufspendlerinnen und -pendler mit Nachweis): 30 Euro
- Jahreskarte (für Berufspendlerinnen und -pendler mit Nachweis): 27 Euro monatlich per Bankeinzug
Dauerparkkarten beantragen
Anträge sind mindestens zehn Tage vor der Reise bevorzugt per E-Mail an Parkhaus-ZOB[at]stadt-oldenburg.de zu stellen. Bitte geben Sie den Reisezeitraum, Ihre Anschrift und das Kfz-Kennzeichen an. Die Fahrkarte/Reiseunterlagen müssen als Anlage beigefügt werden.
Die Formulare dafür erhalten Sie auch im Informationsgebäude der Verkehr und Wasser GmbH (VWG) auf der Bus-Insel am ZOB. Die Anträge sind auch hier mindestens zehn Tage vor der ersten Einfahrt, nur gegen Vorlage eines Fahrausweises für den öffentlichen Fernverkehr, zu stellen.
Die aktuellen Öffnungszeiten der VWG-Kundencenter am ZOB finden Sie auf der Seite der VWG ».
Eine Rechnung wird Ihnen anschließend zugestellt.
Die Buchungen sind für den vorher vereinbarten Zeitraum gültig. Weitere Tage können am Kassenautomaten zum Kurzparktarif nachgezahlt werden.
Hier finden Sie eine Anfahrtskizze zum Parkhaus » (PDF, 56 KB)
Zuletzt geändert am 20. Oktober 2025