OL-WLAN
Zehn öffentliche Plätze ausgeleuchtet
Kostenfreies Surfen in der Innenstadt
Die Stadt Oldenburg bietet unter dem Namen „OL-WLAN“ auf insgesamt zehn öffentlichen Plätzen in der Oldenburger Innenstadt einen öffentlichen, kostenfreien WLAN-Zugang an. Über insgesamt 35 Access-Points können die Nutzerinnen und Nutzer in folgenden Außenbereichen auf das Internet zugreifen:
- Flächen um das Alte Rathaus (Marktplatz)
- Schlossplatz
- Flächen vor Fahrradstation und Bushalt am Hauptbahnhof Süd
- Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB)
- Flächen vor dem Pferdemarkt 12 und 14 (Neues Rathaus/Standesamt)
- Flächen vor dem Kulturzentrum PFL (Peterstraße 3)
- Julius-Mosen-Platz
- Waffenplatz
- Flächen am/um den Lappan (Staugraben/Staulinie)
- Marktplatz Eversten
Als weitere Zugangsmöglichkeiten kommen Innenräume in Dienstgebäuden hinzu. Insbesondere Räumlichkeiten mit erhöhtem Publikumsverkehr bieten ebenfalls einen Zugang zu „OL-WLAN“ an.
So geht´s:
- Einfach im WLAN-Menü „OL-WLAN“ auswählen.
- Mit einem Klick die Nutzungsbedingungen akzeptieren und einen ganzen Tag lang kostenfrei im „OL-WLAN“ surfen. Die Nutzungsbedingungen müssen täglich neu akzeptiert werden.
Kooperation mit Klinikum Oldenburg
Seit Ende Juli 2021 wird durch die Kooperation von Stadt und Klinikum Oldenburg am dortigen Standort in Kreyenbrück ebenfalls das „OL-WLAN“ ausgestrahlt.
Nahtloses Surfen durch Kooperation mit VWG
Seit Juni 2019 haben die Nutzerinnen und Nutzer von „OL-WLAN“ die Möglichkeit nahtlos weiterzusurfen, wenn sie von einem „OL-WLAN“-Hotspot in den Sendebereich des VWG_WLAN_INSIDE der VWG (in allen Bussen) kommen, denn beide Netzwerke strahlen versteckt auch das jeweils andere WLAN aus. So profitieren die Nutzerinnen und Nutzer beider Netzwerke.
So funktioniert der nahtlose Wechsel
Bei einem Standortwechsel erkennen die mobilen Endgeräte das zuletzt genutzte WLAN-Netz, unabhängig davon, ob das Endgerät sich im OL-WLAN oder VWG_WLAN_INSIDE eingeloggt hat. Eine automatische Wiederverbindung erfolgt ohne einen erneuten Login. Persönliche Daten werden dabei weiterhin nicht erhoben. Alle Partner behalten sich jedoch vor, bei unsachgemäßer Nutzung einzelne Userinnen und User zu sperren. Um zu verhindern, dass einzelne Nutzerinnen und Nutzer jugendgefährdende oder illegale Inhalte ansehen, kommen Filter zum Einsatz. Gewaltverherrlichende und pornographische Seiten und der Zugang zu bestimmten Filesharing-Diensten bleiben gesperrt.
Ein Angebot der Wirtschaftsförderung
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Zuletzt geändert am 29. Oktober 2024