Städtische Ehrungen
Das Ehrenbürgerrecht
Das Ehrenbürgerrecht ist die höchste Auszeichnung einer Stadt an ihre Bürgerinnen und Bürger oder ehemaligen Bürgerinnen und Bürger. Es zeichnet Persönlichkeiten aus, die sich in herausragender Weise um das Wohl oder das Ansehen ihres Ortes verdient gemacht haben. Hierbei kann es sich um Leistungen ideeller, kultureller, sozialer oder finanzieller Art handeln.
Das Ehrenbürgerrecht kann an jede natürliche lebende deutsche, ausländische oder staatenlose Person verliehen werden.
Die Verleihung des Ehrenbürgerrechts ist in § 29 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz » geregelt. Über die Verleihung entscheidet der Rat der Stadt Oldenburg. In einem Festakt wird der zu ehrenden Person die Ehrenbürgerurkunde überreicht. Wegen unwürdigen Verhaltens kann das Ehrenbürgerrecht auch wieder entzogen werden. Um den Wert dieser besonderen Auszeichnung zu erhalten, wird bei der Verleihung des Ehrenbürgerrechts ein hoher Maßstab angelegt.
Die Stadt Oldenburg hat das Ehrenbürgerrecht bislang verliehen an:
1928: Dr. h.c. Helene Lange »
1963: Prof. Dr. Dr. h.c. Karl Jaspers »
1990: Prof. Dr. Dr. h.c. Leo Trepp »
1992: Horst Janssen »
Das Ehrenbürgerrecht erlischt mit dem Tod und kann als höchstpersönliches Recht nicht übertragen oder vererbt werden. Eine posthume Verleihung ist nicht möglich.
Ehrenbürgerwürde entzogen
Der Rat der Stadt Oldenburg hat im Jahr 2015 beschlossen, August Hinrichs und Paul von Hindenburg die Ehrenbürgerwürde zu entziehen. Der Entscheidung war eine Diskussion um die nach ihnen benannten Straßen im Stadtgebiet vorausgegangen. Beide hatten sich nie grundsätzlich vom Nationalsozialismus distanziert ».
Außerdem hat der Stadtrat am Montag, 27. Mai 2024, beschlossen, dem Heimatmaler Bernhard Winter die ihm 1961 verliehene Ehrenbürgerwürde posthum abzuerkennen ».
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024