- Alltagssexismus
- Digitalisierte Gewalt
- Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
- Gewalt „im Namen der Ehre“
- Sexistische Werbung
- Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Sexualisierte Gewalt im Sport
- Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stalking
- Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung
- Weibliche Genitalverstümmelung
- Zwangsheirat
- (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
- Strukturelles
Teil 1: Gewalt gegen Frauen*
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
In der Istanbul-Konvention bezeichnet geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen* alle Formen der Gewalt, die explizit gegen Frauen* gerichtet sind, weil sie Frauen* sind und außerdem Gewaltformen, von denen Frauen* sehr viel stärker betroffen sind.
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen* ist Ursache und zugleich auch Folge ungleicher Machtverhältnisse. Sie ist tief verwurzelt in Strukturen, Normen, sozialen und kulturellen Werten einer Gesellschaft und wird oft von einer Haltung der Verharmlosung, des Leugnens und Verschweigens gestützt. Ausdrücklich umfasst der Begriff „Frauen*“ auch Mädchen* unter 18 Jahren. (Istanbul-Konvention Seite 47, 6)
In diesem Kapitel werden die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vorgestellt. Besondere Berücksichtigung findet dabei auch Gewalt gegen Frauen* mit weiteren spezifischen Merkmalen, zum Beispiel Gewalt gegen Frauen* mit Behinderung oder Gewalt in speziellen Kontexten. Zu jeder Form von Gewalt sind Einrichtungen verlinkt, die einen direkten Bezug zum Thema haben.
Im ausführlichen Aktionsplan werden die bereits vorhandenen Angebote differenziert nach Prävention und Intervention aufgeführt. Außerdem werden speziell zur jeweiligen Gewaltform Handlungsbedarfe und die sich daraus ergebenden Empfehlungen beschrieben.
Sämtliche Auflistungen sind nicht als abgeschlossen zu betrachten.
Zuletzt geändert am 19. April 2024