Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Nach dem Strafgesetzbuch §§176 – 178 ist jede sexuelle Handlung an und mit Kindern unter 14 Jahren strafbar. Die Bandbreite der strafbaren Handlungen ist weit gefächert, angefangen bei scheinbar zufälligen sexuellen Berührungen, zeigen von Abbildungen pornografischen Inhalts über Zungenküsse bis hin zu Penetration. 2018 gab es mehr als 12.000 Ermittlungsverfahren, zu 75 Prozent sind Mädchen* Opfer der sexualisierten Gewalt. Die Dunkelfeldforschung hat ergeben, dass jedes siebte bis achte Kind sexualisierte Gewalt erlebt (hat).

Laut des Unabhängiger Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs findet Sexualisierte Gewalt zu 25 Prozent innerhalb der engsten Familie und zu 50 Prozent im weiteren Familien- und Bekanntenkreis statt. Täter* sind mit 80 bis 90 Prozent überwiegend männlich und stammen aus allen sozialen Schichten.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Fortbildung für alle pädagogischen und medizinischen Fachkräfte
  • Überprüfung von Schutzkonzepten in pädagogischen Einrichungen
  • Mobile Beratungsangebote in Schulen, Freizeit- und Sportstätten

Zuletzt geändert am 19. April 2024