- Alltagssexismus
- Digitalisierte Gewalt
- Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
- Gewalt „im Namen der Ehre“
- Sexistische Werbung
- Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Sexualisierte Gewalt im Sport
- Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stalking
- Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung
- Weibliche Genitalverstümmelung
- Zwangsheirat
- (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
- Strukturelles
(Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Galt Prostitution noch bis 2001 als sittenwidrig, wurde sie mit dem Prostitutionsgesetz im Januar 2002 in Deutschland legalisiert. Die Diskussion um das Thema Prostitution wird sehr polarisierend geführt. Dabei stehen sich die Position, Prostitution zu bekämpfen und die Freier* zu kriminalisieren – das sogenannte Nordische Modell – und die Position, dass auch Sexarbeit eine Form der Erwerbsarbeit ist, gegenüber.
Weite Spannbreite der Prostitution
Es gibt eine weite Spannbreite der Prostitution, angefangen von der selbständigen und freiwilligen Prostitution, über die zwar sich freiwillig prostituierende, aber von einem Zuhälter* oder auch einer Zuhälterin* ausgebeutet werdende bis hin zu den Zwangsprostituierten*, die häufig auch Opfer von Menschenhandel sind. Um Stigmatisierungen zu vermeiden, müssen diese Realitäten unterschieden werden. Unabhängig davon, ob der Prostitution freiwillig oder unter Zwang nachgegangen wird, ist nicht in Abrede zu stellen, dass Prostituierte* einer erhöhten Gefahr ausgesetzt sind, Gewalt zu erfahren.
Verlässliche Aussagen dazu, wie viele Prostituierte* freiwillig oder unter Zwang arbeiten, lassen sich nicht treffen. Es wird davon ausgegangen, dass mehr als die Hälfte der Prostituierten* ausländischer Herkunft sind, überwiegend aus dem osteuropäischen Raum. Laut Bundeskriminalamt ist der Anteil der weiblichen Opfer bei den Delikten Zuhälterei und Zwangsprostitution bei nahezu 100 Prozent.
Straftatbestände Menschenhandel und Zwangsprostitution
Im Strafgesetzbuch werden die Straftatbestände Menschenhandel und Zwangsprostitution beschrieben. Wer eine Person mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit für einen Aufenthalt in einem fremden Land anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden. Wer andere zur Prostitution zwingt (Zwangsprostitution) kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden.
„Loverboys“
Ein besonderes Phänomen im Bereich der Prostitution sind die sogenannten „Loverboys“. Diese meist jungen Männer* manipulieren ihre minderjährigen Opfer so, dass eine emotionale Abhängigkeit zu ihnen entsteht. Sie erwirken die soziale Isolierung von der Familie und dem Freundeskreis. Ziel ist es, die Mädchen* und Frauen* in die Prostitution zu bringen und auszubeuten.
Hohes Risiko
Die Untersuchung zur „Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ergab, dass Prostituierte* „ein um ein Vielfaches erhöhtes Risiko hatten, Gewalt im Kontext der Arbeitssituation zu erleben und dass ein erheblicher Anteil der TäterInnen Personen waren, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Prostituierten standen, insbesondere Freier“. Zuhälter* wurden als zweithäufigste Tätergruppe benannt.
Gesetze
Mit dem Ziel, Menschen vor Zwangsprostitution zu schützen, ist 2017 das Prostitutionsschutzgesetz in Kraft getreten. Seitdem besteht für Prostituierte* eine Anmeldepflicht beim Ordnungsamt. Ergänzend gibt es eine gesundheitliche und psychosoziale Beratung im Gesundheitsamt, die ebenfalls gesetzlich verpflichtend ist und regelmäßig wiederholt werden muss. Laut Statistischem Bundesamt waren 2018 im Bundesgebiet insgesamt 32.799 Prostituierte* gültig angemeldet, davon hatten 6194 die deutsche Staatsangehörigkeit (19 Prozent). In Oldenburg haben 239 Personen eine aus Oldenburg ausgestellte, gültige Bescheinigung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Stand April 2020).
Zudem wurde mit dem Gesetz eine Erlaubnispflicht für Betriebe des Prostitutionsgewerbes eingeführt. 2018 wurden für das Bundesgebiet 1600 Erlaubnisse erteilt, für Niedersachsen 116. In Oldenburg haben über das ganze Stadtgebiet verteilt 16 Betriebe eine Erlaubnis oder befinden sich im Prüfverfahren (Stand April 2020).
Wer ist mit dem Thema vertraut?
- Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg »
- verpflichtende gesundheitliche Beratung für Prostituierte*
- psychosoziale Beratung für Prostituierte*
- „Beratungsstelle für mobile Beschäftigte Niedersachsen“ »
- Beratung für Opfer von Menschenhandel
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" »
- Beratung für Zwangsprostituierte* und Weitervermittlung
- Netzwerk ProBeweis »
- kostenlose und verfahrensunabhängige professionelle Beweissicherung
- Kobra e.V. Koordinierungs- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel »
- zuständig für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution
- Ansprechpartnerin* für Beratungsstellen, Polizei, Institutionen und Behörden, die mit dem Thema Menschenhandel befasst sind.
Das ist zu tun
- Regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltungen rund um das Thema Prostitution mit Berücksichtigung der Information über die „Loverboy-Methode“ für Eltern, Bezugspersonen und Fachkräfte
- Aufklärungskampagnen zur Sensibilisierung für die persönliche Mitverantwortlichkeit von Zwangsprostitution und Menschenhandel für Freier*
- Das Netzwerk ProBeweis sollte innerhalb der Zielgruppe stärker bekannt gemacht werden
- Einrichtung einer Ausstiegsberatung
Zuletzt geändert am 19. April 2024