- Alltagssexismus
- Digitalisierte Gewalt
- Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
- Gewalt „im Namen der Ehre“
- Sexistische Werbung
- Sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen
- Sexualisierte Gewalt im Sport
- Sexualisierte Gewalt in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
- Stalking
- Vergewaltigung, sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung
- Weibliche Genitalverstümmelung
- Zwangsheirat
- (Zwangs-)Prostitution und Menschenhandel
- Strukturelles
Gewalt gegen Frauen* mit Behinderungen
Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt
Laut der Studie „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland“ des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind Frauen* mit Behinderungen und Beeinträchtigungen im Lebensverlauf allen Formen von Gewalt deutlich häufiger ausgesetzt als Frauen* im Bevölkerungsdurchschnitt. Bereits in ihrer Kindheit und Jugend erfährt jede dritte bis vierte Frau* mit Behinderung sexualisierte Gewalt. Die Taten werden sowohl von Verwandten als auch vom Pflegepersonal, Mitschüler*innen, Mitbewohner*innen, Kolleg*innen begangen. Aufgrund von Abhängigkeitsverhältnissen, Scham oder auch mangelnder Aufklärung werden Übergriffe oftmals nicht zur Anzeige gebracht.
Werkstätten und Pflegeeinrichtungen müssen schützen
In Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müssen Frauenbeauftragte gewählt werden, die „insbesondere in den Bereichen Gleichstellung von Frauen und Männern, Vereinbarkeit von Familie und Beschäftigung sowie Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt“ Ansprechpartnerinnen* sind (Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO), §39a).
Pflegeeinrichtungen müssen ihre Bewohner*innen grundsätzlich vor Gewalt schützen. Allerdings gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, ein konkretes Konzept zu entwickeln. Seit 2016 sind Betreibende eines Heims verpflichtet, die Heimaufsichtsbehörde zu informieren, sobald ihnen bekannt wird, dass das Recht der Bewohner*innen auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder sexuelle Selbstbestimmung bedroht oder beeinträchtigt worden ist.
Wer ist mit dem Thema vertraut?
- Weibernetz »
- Projekt „Frauen-Beauftragte in Einrichtungen“
- Wildwasser Oldenburg »
- Fortbildungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe
- Selbstbehauptungskurse für Frauen* mit und ohne Behinderung in gemischten Gruppen
- Kontaktvermittlung zu Wendo-Fachtrainerin
- Beratung in Leichter Sprache und mit entsprechendem Material
- BISS Beratungs- und Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt »
- Beratung
- Netzwerk ProBeweis »
- Professionelle Beweissicherung für Betroffene von Häuslicher und/oder sexueller Gewalt
- Weitervermittlung an Unterstützungseinrichtungen
Das ist zu tun
- Systematische Erhebung durch beispielsweise Umfragen an Schulen und Einrichtungen nach Vorhandensein von Schutzkonzepten.
- Aufklärung und Sensibilisierung über Rechte und Möglichkeiten für betroffene Frauen*, Angehörige und Pflegende zum Beispiel in Form von Kampagnen, auch in leichter Sprache
- Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainings ausschließlich für Frauen* und Mädchen* mit Behinderung
- Vernetzung der Gewaltberatungsstellen mit Akteur*nnen der Behindertenhilfe
- Barrierefreie Schutzmöglichkeiten im Frauenhaus
- Barrierefreier Ausbau aller Gewaltberatungsstellen
Zuletzt geändert am 19. April 2024