Weibliche Genitalverstümmelung

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Weibliche Genitalverstümmelung (international: Female Genital Mutilation, kurz FGM) ist eng mit kulturellen Identitäten und Traditionen verknüpft. Sie ist vor allem in West-, Ost-, und Nordost-Afrika verbreitet. Darüber hinaus ist die Praktizierung auch unter verschiedenen Ethnien im Nahen Osten und in Südostasien bekannt.

Dunkelzifferstatistik

TERRE DES FEMMES benennt in einer Dunkelzifferstatistik etwa 70.000 in Deutschland betroffene Frauen* und über 17.000 von Genitalverstümmelung bedrohte Mädchen*. Aufgrund von Migration ist die Tendenz steigend. Die meisten Betroffenen in Deutschland stammen aus Eritrea, Irak, Somalia, Ägypten und Äthiopien. In Niedersachsen ist statistisch betrachtet von 4769 betroffenen Frauen* und 1501 bedrohten Mädchen* auszugehen. Für die Stadt Oldenburg bedeutet dies 109 betroffene Frauen* und 34 von Genitalverstümmelung bedrohte Mädchen*.

Verharmlosung

Die auch verharmlosend als „Beschneidung" bezeichnete Prozedur reicht von der Verletzung bis zur Entfernung von Teilen des weiblichen Genitals. Sie wird im Regelfall ohne Narkose und teilweise unter zweifelhaften medizinischen Bedingungen durchgeführt. Zugrunde liegen dieser schweren Menschenrechtsverletzung Aberglaube, religiöse Überzeugungen, Schutz vor sozialer Ausgrenzung oder Initiationsriten. Häufig sichert die Verstümmelung außerdem die wirtschaftlich notwendige Ehe. Viele Frauen* leiden ihr Leben lang unter Schmerzen, komplizierten Geburten, Traumata und anderen Folgen. Etwa 25 Prozent der Mädchen* und Frauen* sterben an Komplikationen oder den Folgen der Verletzungen.

Schutz

Geschützt werden können die bedrohten Mädchen* durch aufmerksame Menschen in ihrem Umfeld: Pädagog*innen in Kindertagesstätten und Schulen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen der Behörden. Allein das Wissen um Gebiete, in denen FGM flächendeckend praktiziert wird (beispielsweise Somalia 98 Prozent, Ägypten 87 Prozent, Sierra Leone 85 Prozent und das Wissen um geplante Reisen mit einem Mädchen* in die Heimat können hellhörig machen. Geschultes Personal kann erkennen, intervenieren und der Gerichtsbarkeit die Möglichkeit geben, ein Mädchen* rechtzeitig zu schützen.

Wer ist mit dem Thema vertraut?

Das ist zu tun

  • Zur Verfügungstellung von Aufklärungsmaterial für Schulen und Kindertagesstätten wie „Change – Weiblicher Genitalverstümmelung begegnen. Ein Leitfaden für Fachkräfte in sozialen, pädagogischen und medizinischen Berufen“
  • „Schutzbrief“ nach Hamburger Vorbild in Oldenburg
  • Regelmäßige interdisziplinäre Fortbildungen für Fachkräfte aus der Verwaltung, den Schulen, der Medizin und weitere
  • Schulung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen aus dem pädagogischen Bereich, um dort Rechtssicherheit und schnelles Handeln im Falle einer drohenden Genitalverstümmelung zu sichern.

Zuletzt geändert am 19. April 2024