Widerrechtliches Betreten des Naturschutzgebietes „Alexanderheide“

Kontrollen und Bußgelder angekündigt

Zunehmende Störungen der Natur durch Passanten und Hunde

Im Rahmen der Fertigstellung der an die „Alexanderheide“ grenzenden Straße im nördlichen Bereich des Fliegerhorstes finden im April 2025 Arbeiten zur Errichtung eines neuen Zaunes statt. Im Zuge der vorbereitenden Baumaßnahmen musste der bisher vorhandene, provisorische Baustellenzaun in Teilen entfernt werden – und teilweise wurden Bauzaunelemente durch Dritte entwendet. Dies führt gegenwärtig leider wiederholt dazu, dass Passanten widerrechtlich das direkt angrenzende Naturschutzgebiet außerhalb der vorhandenen Straßen und Wege betreten und teilweise dort ihre Hunde ausführen oder freilaufen lassen, obwohl damit gravierende Störungen der Natur verbunden sind und für das Naturschutzgebiet in diesen Bereichen ein grundsätzliches Betretungsverbot besteht.

Rücksicht nehmen: Kinderstube für viele Tierarten

Gerade zum jetzigen Zeitpunkt sind naturnahe Landschaftsbereiche und insbesondere Naturschutzgebiete eine Kinderstube für viele Tierarten. Im Naturschutzgebiet „Alexanderheide“ sind zurzeit insbesondere am Boden brütende Vogelarten wie zum Beispiel die Feldlerche im Brutgeschäft und werden durch unbefugtes Betreten empfindlich gestört. Aber auch andere Tierarten haben jetzt Nachwuchs, zahlreiche weibliche Tiere sind zudem tragend. Vor allem freilaufende oder auch nur stöbernde Hunde sind eine tödliche Gefahr. Darüber hinaus ist das Schutzgebiet auch Lebensraum einer Vielzahl gefährdeter und seltener Pflanzenarten.

Kontrollen und Bußgelder angekündigt

Daher ruft die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Oldenburg zur Rücksichtnahme auf: Das Schutzgebiet soll nicht außerhalb der vorhandenen Straßen und Wege betreten und Hunde in diesem Gebiet nicht freilaufen gelassen werden.

Darüber hinaus wird die Stadt Oldenburg zum Schutz der Natur Kontrollen durchführen – und unbefugtes Betreten des Schutzgebietes durch Verhängen von Bußgeldern ahnden.

Anleinpflicht in Brut- und Setzzeit beachten

Im Zeitraum vom 1. April bis zum 15. Juli gelten während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit gemäß dem Niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnungsgesetz auch für andere Bereiche der freien Landschaft besondere Regelungen – wie unter anderem der Leinenzwang für Hunde. Mehr über das Thema sowie Informationen, wo es in der Stadt Oldenburg ausgewiesene Hundefreilaufflächen gibt, lesen Hundehalterinnen und Hundehalter auf der Seite zur Anleinpflicht ».

Weitere Informationen

Für Rückfragen steht die Untere Naturschutzbehörde telefonisch unter 0441 235-2777 oder per E-Mail an naturschutz[at]stadt-oldenburg.de bereit.

Zuletzt geändert am 10. April 2025