Teilkonzept E-Ladeinfrastruktur

Ermittelt wurden der Bedarf sowie geeignete Standorte für eine öffentliche E-Lade-Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet. Es wurden Vorschläge zum Aufbau einer ge­eigneten Ladeinfrastruktur im privaten, halb öffentlichen und öffentlichen Bereich gemacht und mit Zahlen hinter­legt. Weiterhin wurde schon für erste Bereiche der Stadt ein Verfahren für die Findung konkreter Standorte unter Mitwirkung des Gutachterbüros durchgeführt.

Die Analyse zeigt, dass der weit überwiegende Ladeinfra­strukturbedarf in Oldenburg im privaten Bereich besteht. Zum privaten Bereich zählen zum Beispiel Stellplätze am Eigenheim, Garagen sowie Tiefgaragen an Mehrfamilienhäusern, Garagenhöfe, private Parkplätze oder privat betriebene Tiefgaragen.

Auch wenn Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum im Gesamtbild nur eine untergeordnete Rolle spielen wird, kommt zur Förderung und Koordination des Aufbaus dieser Ladeinfrastruktur der Stadt Oldenburg in der aktuellen Phase eine besondere Bedeutung zu. Für den Grundbesatz an öffentlicher Ladeinfrastruktur gilt dabei der Ansatz „So wenig wie möglich und so viel wie nötig“. Am Anfang steht die Aufgabe, Standorte zum Aufbau der Ladeinfrastruktur zu finden, die sowohl wirtschaftliche als auch politische Belange berücksichtigen und aus Sicht der Verkehrs- und Stadtplanung, des Ordnungsrechts und der Stromversorgung geeignet sind.

Wie geht es weiter?

Das Thema Ladeinfrastruktur E-Mobilität soll priorisiert umgesetzt und der bedarfsgerechte Aufbau öffentlicher Ladepunkte im Stadtgebiet vorangetrieben werden. Bevor die Umsetzung beginnen kann, sind zunächst einige rechtliche Prüfungen notwendig.

Weitere Informationen

Den Langbericht zum Teilkonzept E-Ladeinfrastruktur finden Sie über das Ratsinformationssystem der Stadt Oldenburg » (Ratssitzung vom 26. Juni 2023).

Zuletzt geändert am 13. Januar 2025