Aktuelles

Bäume, Hecken und Gebüsche in der Brutzeit

Hecken, Gebüsche oder andere Gehölze gliedern und gestalten den Garten. Sie dienen als Sichtschutz an der Grundstücksgrenze und schaffen Rückzugsorte – vor allem für Tiere. Daher verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, in der Brutzeit vom 1. März bis 30. September den starken Rückschnitt, das Auf-den-Stock-setzen oder die komplette Entfernung von Hecken, Büschen und bewachsenen Zäunen. Geringfügige Rückschnitte zum Erhalt der Form, zur Pflege oder zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses sind unter Beachtung des Artenschutzes ganzjährig möglich.

Für die Fällung von Bäumen beachten Sie bitte, dass Bäume auch nach anderen Vorschriften, wie zum Beispiel Festsetzungen in Bebauungsplänen, geschützt sein können. Diese speziellere Schutzvorschrift ist dann vorrangig zu beachten. Nähere Informationen erhalten Sie auf dieser Seite ».

Vögel suchen jetzt Nistplätze in Gebüschen

Die Vorschrift dient vor allem dem Vogelschutz, denn die Tiere suchen im Frühjahr nach Nist- und Brutplätzen. In Hecken und Gebüschen finden sie geeignete Stellen, um ihre Nester zu bauen und ihren Nachwuchs bis in den Sommer hinein großzuziehen. In dieser Zeit reagieren die Tiere besonders sensibel auf Störungen.

Bevor die Heckenschere angesetzt wird, ist daher vorsichtig zu prüfen, ob sich in der Hecke bereits ein Vogel eingenistet hat. Sollte dies der Fall sein, muss mit dem Schnitt solange abgewartet werden, bis das Vogelnest nicht mehr besetzt ist. Besonders in immergrünen Pflanzen, wie zum Beispiel Thuja- oder Tannenhecken, fallen Nester auf den ersten Blick kaum auf. Wer sich unsicher ist, sollte daher fachliche Expertise hinzuziehen.

Ausnahmen nur mit artenschutzrechtlichem Gutachten

Abweichungen von dem genannten Verbot können bei der Unteren Naturschutzbehörde unter Angabe von zwingenden Gründen beantragt werden. Die Genehmigung kann grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn ein Abwarten bis zum Ende der Brutzeit unzumutbar ist und ein artenschutzrechtliches Gutachten die Unbedenklichkeit bescheinigt.

Mit dem Hund unterwegs

In der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli gilt die Anleinpflicht für Hunde. Aufgrund der jährlich wiederkehrenden Nachfragen zu Freilaufmöglichkeiten für Hunde in dieser Zeit hat die Stadtverwaltung mittlerweile sieben Areale als Hundefreilaufflächen ausgewiesen. Hier erhalten Sie weitere Informationen für Hundehalter » zur Anleinpflicht und zu den Freilaufflächen im Stadtgebiet

Erfassung von Tier- und Pflanzenarten – dem Natur- und Artenschutz zuliebe!

Auch in diesem Jahr wird eine Erfassung bestimmter Arten und Biotope erfolgen. Für diese Arbeiten müssen stellenweise auch unbebaute Grundstücke in der freien Natur und Landschaft betreten werden.

Wir haben hier die wichtigsten Informationen zum Betreten von Grundstücken » (PDF, 62 KB) für Sie zusammengefasst.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Stadt Oldenburg (Oldb)
Untere Naturschutzbehörde
Industriestraße 1h
1. Stock; Zimmer 136
26105 Oldenburg

Telefon: 0441 235-2777
Telefax: 0441 235-4722
E-Mail: naturschutz[at]stadt-oldenburg.de

Dobbenwiese: Gegenseitige Rücksicht ist das oberste Gebot

Die Dobbenanlagen haben sich in den vergangenen Jahren an warmen Tagen zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt – sie sind jedoch auch zu einem Schwerpunkt der Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern geworden. Regelungen, die auf den Dobbenwiesen gelten, wurden nun genauer definiert ».

 

Wespen im Garten und am Haus

Zuerst einmal ist wichtig: Es besteht kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig wie im Umgang mit anderen Tieren und beachten Sie folgende Hinweise »

Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ – Teil 4

Die Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ widmet sich in seinem vierten Teil der Grünen Vielfalt im Stadtgebiet. Bereits im Jahr 1993 wurde eine Broschüre mit dem Titel „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ herausgegeben und erfeute sich großer Beliebtheit. Die nun vorliegende Ausgabe wurde auf Grundlage der damaligen Broschüre erarbeitet und mit aktuellen Fotos versehen. Sie bietet einen sehr guten Überblick über einige wesentliche Schutzgebiete und Schutzobjekte Oldenburgs und beschreibt den jeweiligen Charakter des Gebietes.

Die Broschüre ist als gedrucktes Exemplar kostenlos im Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Industriestraße 1 h, Zimmer 136, 26121 Oldenburg erhältlich. Zudem kann der vierte Teil der Schriftenreihe „Grüne Vielfalt“ » (PDF, 5,07 MB)  in digitaler Fassung heruntergeladen werden.

Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ – Teil 3

Mit dem Heft „Landschaftsrahmenplan der Stadt Oldenburg“ wird im Rahmen der Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ der unteren Naturschutzbehörde eine Kurzfassung des im Jahr 2017 veröffentlichten Landschaftsrahmenplanes 2016 präsentiert. Das Heft gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Landschaftsrahmenplanes. Dies erfolgt überwiegend als Tabellen. Von einzelnen Karten werden Kartenauszüge dargestellt.

Bei dem Landschaftsrahmenplan handelt sich um die zentrale, unabgestimmte Fachplanung des Naturschutzes. Er basiert auf der flächendeckenden Erfassung und Bewertung aller Schutzgüter im besiedelten und unbesiedelten Bereich. Dazu gehören die Erhebung und Bewertung von Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten, des Landschaftsbildes sowie der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft. Ziel ist die angestrebte naturschutzfachliche Entwicklung der Stadt Oldenburg darzustellen. Schutzwürdige Gebiete und die notwendigen Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zur langfristigen Sicherung und Entwicklung dieser Gebiete und aller übrigen Bereiche sowie Maßnahmen zum Artenschutz werden im Landschaftsrahmenplan dargestellt. 

Für Interessierte, die vertiefend in die Thematik einsteigen möchten, ist hier der Landschaftsrahmenplan als Gesamtwerk » einzusehen.

Das Heft kann beim Fachdienst „Naturschutz und technischer Umweltschutz“, Industriestraße 1 h, Zimmer 136, als Druckexemplar bezogen. Zudem können Sie den dritten Teil der Schriftenreihe „Landschaftsrahmenplan“ » (PDF, 7,3 MB) hier herunterladen.

Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ – Teil 2

Mit dem Heft „Artenvielfalt und Biotopschutz in Oldenburg“ wird die Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oldenburg fortgesetzt. Thema dieses Heftes ist die biologische Vielfalt. Nach einer kurzen Einführung dazu werden vier Projekte vorgestellt, die stellvertretend für die Artenvielfalt und den Biotopschutz im Stadtgebiet stehen.

Durch den „Arbeitskreis Artenvielfalt und Biotopschutz“, der im Heft kurz vorgestellt wird, wurden 2015 Projekte zu den Themen Hochmoor-Bläuling, Wildbienen, Teufelsabbiss und naturnahe Stillgewässer initiiert, die zum Ziel haben, die Schätze der Natur im Stadtgebiet zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln.

Das Heft kann beim Fachdienst „Naturschutz und technischer Umweltschutz“, Industriestraße 1 h, Zimmer 136, als Druckexemplar bezogen werden oder Sie können den zweiten Teil der Schriftenreihe „Artenvielfalt und Biotopschutz“ » (PDF, 8,66 MB) herunterladen.

Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ – Teil 1

Das erste Heft der neuen Schriftenreihe „Natur und Landschaft in der Stadt Oldenburg“ der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Oldenburg ist erschienen. Thematisiert werden die Libellen, die im Nordosten des Stadtgebietes vorkommen.

Der Autor, Kay Fuhrmann, beschreibt in Kurzporträts die einzelnen, von ihm an verschiedenen Gewässern nachgewiesenen Libellenarten. Er gibt Einblicke in die Biologie und beschreibt die Lebensräume beziehungsweise Lebensraumansprüche dieser Arten. Abgerundet wird dieses Heft durch wunderschöne, farbige Fotos, insbesondere von Angelika Borkenstein und Reinhardt Jödicke.

Leider ist das Heft inzwischen vergriffen.

Hier können Sie den ersten Teil der Schriftenreihe „Libellen“ » (PDF, 11,87 MB) in digitaler Fassung herunterladen.

Zuletzt geändert am 27. März 2024