Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes

Verfahren nach § 14 des Niedersächsichen Naturschutzgesetzes (NNatSchG)

Die Stadt Oldenburg beabsichtigt, in einem förmlichen Verfahren gemäß § 29 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 22 Absätze 1 bis 2a und § 14 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) eine Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Oldenburg (Oldb) zu erlassen.

Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 31. März 2025 bis einschließlich 5. Mai 2025 im Technischen Rathaus der Stadt Oldenburg, Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz, Industriestraße 1 h, Zimmer 136, 26121 Oldenburg während der allgemeinen Dienststunden zur kostenlosen Einsichtnahme aus. Den Entwurf der Satzung zum Schutz, zum Erhalt, zur Pflege und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Oldenburg » (PDF, 161 KB, barrierefrei) sowie den Entwurf der dazugehörenden Begründung » (PDF, 253 KB, barrierefrei) können Sie innerhalb der oben genannten Frist auch hier in elektronischer Form herunterladen.

Während der Auslegungsfrist kann jede und jeder schriftlich oder zur Niederschrift bei den oben genannten Dienststellen Bedenken oder Anregungen vorbringen. Dies ist auch per E-Mail » möglich.

Die oben genannte Satzung ist Bestandteil der Baumerhalt- und Entwicklungsstrategie für die Stadt Oldenburg (Oldb). Auf der Seite zur Strategie für Baumerhalt und -Entwicklung » erhalten Sie hierzu weitergehende Informationen.

Bei Fragen zum Verfahren oder zum Baumschutz generell können Sie sich gerne entweder telefonisch unter 0441 235-2777 oder per naturschutz[at]stadt-oldenburg.de an uns wenden.

Zuletzt geändert am 4. April 2025