Rückschnitt von privatem Grün

Stadt erinnert an Rückschnitt von Büschen, Hecken und Co. im Verkehrsraum

Privates Grün nicht zum öffentlichen Risiko werden lassen

Nicht nur für Rollstuhlfahrende oder Blinde können herabhängende Äste und üppig wachsendes Grün auf Geh- oder Radwegen zu einem Problem werden. Auch so manche Eltern mit Kinderwagen, sowie Seniorinnen und Senioren mit Rollatoren ärgern sich, wenn Fußwege nicht nutzbar sind und sie auf die Straße ausweichen müssen. Um diese potentiellen Gefahrenquellen im öffentlichen Verkehrsraum einzudämmen, erinnert die Stadt Oldenburg Anliegerinnen und Anlieger an den Rückschnitt des privaten Grüns. Dieser darf gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchgeführt werden.

Aufgrund des Klimawandels und dem damit verbundenen vorzeitigen Brutverhalten empfiehlt die Stadtverwaltung, diesen Zeitraum nicht bis zum letzten Tag auszuschöpfen, sondern den Rückschnitt frühzeitig durchzuführen. Vor jeglichen Arbeiten sind die zu schneidenden Bereiche auf Lebensstätten wildlebender Arten zu überprüfen.

Wie ist der Rückschnitt durchzuführen?

Sofern private Büsche, Bäume, Hecken und Sträucher in den Verkehrsraum ragen, sind diese bis mindestens auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Als optimale Form für alle Hecken hat sich das sogenannte „Trapezprofil“ bewährt. Auf diese Weise erhalten auch die unteren Triebe noch ausreichend Sonnenlicht. Die Pflanzen kahlen nicht aus und entwickeln einen gleichmäßigen Neuaustrieb. Grundsätzlich sollte immer die natürliche Wuchsform der jeweiligen Pflanzenart berücksichtigt werden. 

Über die Fahrbahn ragende Äste und Zweige von Baumkronen oder Sträuchern sind so zurückzuschneiden, dass das sogenannte „Lichtraumprofil“, also der Raum über der Fahrbahn in Höhe von 4,50 Metern, freigehalten wird. Bei Gehwegen und Radwegen beträgt die vorgeschriebene Höhe 2,50 Meter. Außerdem ist sorgfältig darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenleuchten nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.

Was passiert, wenn Anliegerinnen und Anlieger dem Rückschnitt nicht nachkommen?

Regelmäßig werden sowohl Oldenburger Straßen als auch Wege von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung befahren. Anliegerinnen und Anlieger, deren Grünwuchs über die Grundstücksgrenze hinausragt, erhalten ein entsprechendes Schreiben, das sie zum Rückschnitt auffordert. Zudem gehen auch Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern über den Stadtverbesserer » oder telefonisch über das ServiceCenter unter 0441 235-4444 ein. 

Stadt bittet um Unterstützung

Um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Ordnungswidrigkeitsverfahren zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung um Unterstützung durch die Anliegerinnen und Anlieger. Bei Rückfragen können Sie sich gerne per E-Mail an den Fachdienst Verwaltung Straßenbau unter strassenverwaltung[at]stadt-oldenburg.de wenden.

Zuletzt geändert am 4. Februar 2025