Baumschutz
Welche Bäume sind geschützt?
Geschützt sind Bäume und Sträucher...
- mit entsprechender Festsetzung in Bebauungsplänen
- in Naturschutzgebieten
- in Landschaftsschutzgebieten
- innerhalb geschützter Landschaftsbestandteile
- als ausgewiesene Naturdenkmale
- auf Wallhecken
- im Außenbereich im Sinne des Baugesetzbuches innerhalb eines fünf Meter breiten Streifens an Gewässern II. Ordnung nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (das heißt die Regelung gilt nicht in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen)
- in geschützter Umgebung von Baudenkmälern
- die in einer Baugenehmigung als zu erhalten deklariert sind
- die als Kompensationsmaßnahmen festgesetzt sind.
Zudem ist vor einer Baumfällung zu prüfen, ob diese gegebenenfalls nach § 17 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vorab genehmigt werden muss.
Folgende Regeln müssen beachtet werden:
Bei geschützten Bäumen ist nicht nur das Fällen, sondern auch die Beschädigung verboten.
Eine fachgerechte Pflege ist grundsätzlich (außer bei Naturdenkmalen) freigestellt. Weitergehende Maßnahmen an geschützten Bäumen müssen mit der Naturschutzbehörde abgestimmt werden. In Zweifelsfällen und bei fachlichen Fragen sollte die Naturschutzbehörde hinzugezogen werden.
Die Fällung oder auch der Rückschnitt von geschützten Bäumen muss bei der Stadt Oldenburg beantragt werden.
Vom 1. März bis zum 30. September dürfen in der freien Natur und Landschaft Hecken und Gebüsche und außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht zurückgeschnitten, gerodet oder beschädigt werden, da sie zu dieser Zeit zum Beispiel als Brutplatz von Vögeln oder Nahrungsquelle zahlreicher Insektenarten dienen.
Ihr Ansprechpartner
Fachdienst Naturschutz und technischer Umweltschutz
Industriestraße 1 h
26105 Oldenburg
Thomas Sluiter
Telefon: 0441 235-2827
Fax: 0441 235-2110
E-Mail: thomas.sluiter[at]stadt-oldenburg.de
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024