- Gutachten zeigt historische Farbe des Oldenburger Hauptbahnhofes
- Historische Empfangshalle
- Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück
- Verkehrszählung Ofenerdiek
- Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes
- Klage der Stadt Oldenburg gegen die Bahn
- Planfeststellungsbeschluss vor Gericht
- Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
- Planfeststellungsbeschluss
Planfeststellungsbeschluss vor Gericht
Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Im September 2019 hatte der Rat der Stadt Oldenburg mehrheitlich den Beschluss gefasst, Rechtsmittel gegen den am 5. Juli 2019 ergangenen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes „Ausbaustrecke (ABS) Oldenburg - Wilhelmshaven Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1)“ zu erheben. Es wurde eine Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit dem Ziel, den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben, sowie hilfsweise eine Verpflichtungsklage vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.
Mit Beschluss vom Donnerstag, 19. Dezember 2019, hatte das Bundesverwaltungsgericht den Eilantrag der Stadt Oldenburg auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt.
Der mündliche Verhandlungstermin zur Hauptsache beim Bundesverwaltungsgericht fand am Mittwoch, 30. September 2020, statt. Neben Mitarbeitern der Stadtverwaltung und Herrn Dr. Porsch, Prozessbevollmächtigter der Stadt Oldenburg, reisten auch Ratsmitglieder beziehungsweise Mitglieder des Ausschusses für Bahnangelegenheiten nach Leipzig zur Verhandlung.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Donnerstag, 15. Oktober 2020, die Klage der Stadt Oldenburg gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven auf Oldenburger Stadtgebiet abgewiesen.
Zuletzt geändert am 8. November 2023