- Oberbürgermeister fordert Deutsche Bahn zu mehr Verantwortung auf
- Gutachten zeigt historische Farbe des Oldenburger Hauptbahnhofes
- Historische Empfangshalle
- Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück
- Verkehrszählung Ofenerdiek
- Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes
- Klage der Stadt Oldenburg gegen die Bahn
- Planfeststellungsbeschluss vor Gericht
- Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
- Planfeststellungsbeschluss
Oberbürgermeister fordert Deutsche Bahn zu mehr Verantwortung auf
Drei gefährliche Fälle am Bahnübergang in Ofenerdiek – Menschliches Versagen
In kurzen Abständen kam es gleich zu drei gefährlichen Situationen am Bahnübergang in Ofenerdiek: Zuerst gab es am Samstag, 11. Januar 2025, einen schweren Unfall mit zwei Verletzten, weil ein Sicherungsposten die mit einer Behelfsschranke gesicherte Querung manuell zu früh wieder freigab und ein zweiter Zug angerauscht kam, der einen Pkw erfasste. Nur wenige Tage später, vom 16. auf den 17. Januar 2025, sind nachts Güterzüge bei geöffneten Schranken über den Bahnübergang gerollt, weil zuständige Bahnmitarbeitende krankheitsbedingt nicht vor Ort waren. Und zuletzt hat es am Sonntag, 19. Januar 2025, offenbar erneut an dem Bahnübergang einen Zwischenfall gegeben, bei dem nach Angaben der Bundespolizei ein Zug der Nordwest-Bahn bei geöffneten Schranken mit hoher Geschwindigkeit durchfuhr und eine Autofahrerin gerade noch bremsen konnte.
„So etwas darf sich nicht wiederholen“
Für Oberbürgermeister Jürgen Krogmann wären alle drei Situationen vermeidbar gewesen: „In diesen Fällen spielte menschliches Versagen eine entscheidende Rolle. Besonders, wenn Menschenleben in Gefahr sein könnten, dürfen solche Fehler einfach nicht passieren. Die Aussage der Deutschen Bahn, dass im zweiten Fall durch lautes Hupen der langsamer fahrenden Züge auf deren Passieren des Bahnübergangs hingewiesen wurde, ist für mich nicht akzeptabel. So etwas darf sich nicht wiederholen.“ Der Oberbürgermeister wird sein Unverständnis schriftlich gegenüber der Regionalbeauftragten der Deutschen Bahn übermitteln.
„Situation war gefährlich“
Rechtlich ist es so, dass sich laut Straßenverkehrsordnung alle Verkehrsteilnehmenden einem Bahnübergang grundsätzlich langsam nähern und warten müssen, wenn ein Haltesignal vorhanden ist – egal, ob geschlossene Schranke, rotes Licht, Haltesignal durch einen Bahnmitarbeitenden oder auch nur ein Andreaskreuz und das laute Pfeifsignal eines herannahenden Zuges. Dazu sagt Krogmann: „Dennoch war die Situation gefährlich. Besser wäre es gewesen, den Bahnübergang in Ofenerdiek kurzfristig zu sperren, um Leib und Leben nicht zu gefährden. Ich möchte erneut an die Bahn appellieren, dass wir uns enger abstimmen – dies ist insbesondere auch bei künftigen Sperrungen wie beispielsweise an der Stedinger Straße dringend geboten.“
Zum Hintergrund
Am Bahnübergang Ofenerdiek befindet sich momentan eine Baustelle. Er wird deshalb von Mitarbeitenden der Deutschen Bahn abgeriegelt, sobald ein Zug kommt. Die Maßnahme am Schrankenbaum sollte eigentlich Mitte der 3. Kalenderwoche 2025 abgeschlossen sein, doch die Schranken waren in der Nacht von Donnerstag, 16., auf Freitag, 17. Januar 2025, und auch am frühen Freitagmorgen nicht in Betrieb. Nach Auskunft der Deutschen Bahn waren die Mitarbeitenden am Donnerstag erkrankt. Ein schneller Ersatz habe nicht gefunden werden können – deshalb entschied man sich für den bei der Bahn vorgesehenen Notfallplan mit Reduzierung der Zug-Geschwindigkeit und Signalabgabe.
Zuletzt geändert am 20. Januar 2025