- Gutachten zeigt historische Farbe des Oldenburger Hauptbahnhofes
- Historische Empfangshalle
- Bahnstrecke Oldenburg-Osnabrück
- Verkehrszählung Ofenerdiek
- Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichtes
- Klage der Stadt Oldenburg gegen die Bahn
- Planfeststellungsbeschluss vor Gericht
- Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag ab
- Planfeststellungsbeschluss
Klage der Stadt Oldenburg gegen die Bahn
Urteil löst Bedauern und Ernüchterung aus – Appell an Bahn: Anlieger-Rechte respektieren
Bahnausbau: Bundesverwaltungsgericht weist Klage der Stadt ab
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am Donnerstag, 15. Oktober 2020, die Klage der Stadt Oldenburg gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven auf Oldenburger Stadtgebiet abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts ist der am 5. Juli 2019 erfolgte Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes rechtmäßig.
Die Stadt Oldenburg wollte mit der Klage erreichen, dass der Stadtstreckenausbau nicht durchgeführt wird und stattdessen eine Bahnumgehung im östlichen Stadtgebiet realisiert wird. Die Stadtverwaltung hat das Gerichtsurteil mit Bedauern und Ernüchterung zur Kenntnis genommen. „Die Rechte der Stadt und der vom Bahnausbau Betroffenen hatten wir stärker eingeschätzt“, so der damalige Stadtbaurat Dr. Sven Uhrhan. Der Richterspruch führe nun zu kilometerlangen Lärmschutzwänden. Das Stadtbild und damit die städtebauliche Identität unserer Stadt werden leiden, befürchtete Uhrhan. „Für mich ist der Umgang des Bundesverwaltungsgerichts mit den Bahnübergängen, insbesondere Am Stadtrand, enttäuschend. Hier habe ich eine qualitative Auseinandersetzung des Gerichts mit der Problematik erwartet. Dies ist anscheinend nicht erfolgt“, kritisierte er.
Keine methodischen Mängel
Neben der Klage der Stadt blieben auch Klagen der Bundesvereinigung gegen Schienenlärm e. V. sowie von mehreren Anwohnerinnen und Anwohnern erfolglos.
In der Begründung verdeutlicht das Gericht, dass die dem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose entgegen der Auffassung der Kläger keine methodischen Mängel aufweise. Auch das Lärmschutzkonzept und die Maßnahmen zum Schutz vor Erschütterungsbelastungen in der Bau- und Betriebsphase sowie das Brand- und Katastrophenschutzkonzept seien nicht zu beanstanden. Nach Ansicht des Gerichts ist die Abwägung mit planerischen Alternativen zum Ausbau der Bestandstrasse ebenfalls fehlerfrei gewesen. Das Ausscheiden einer – neu zu errichtenden – Umgehungstrasse im Rahmen der durchgeführten Grobprüfung genüge den rechtlichen Anforderungen.
Langjähriges Planungsverfahren geht zu Ende
Der Rat der Stadt Oldenburg hatte im September 2019 entschieden, Klage gegen den Beschluss beim Bundesverwaltungsgericht zu erheben. Mit dem nun erfolgten Urteil geht ein Planungsverfahren zu Ende, das die Stadt über viele Jahre beschäftigt und für erhebliche Unruhe gesorgt hat. „Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert worden, welche Folgen der Bahnausbau für sie haben würde. Insofern haben wir nun durch den Richterspruch Klarheit“, so der damalige Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenbau, Prof. Bernd Müller.
Als positiv hob Müller hervor, dass das Verfahren die Bahn dazu gedrängt habe, eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung vorzunehmen. Seit der Offenlegung der Bahnpläne für den Ausbau in der Stadt im Jahre 2014 habe eine umfassende Bürgerbeteiligung stattgefunden, dabei gab es viele tausend Einwendungen. In der Folge habe die Bahn eine fehlerhafte Schallberechnung korrigieren müssen. Schon 2011 hatten die Stadt wie auch private Klägerinnen und Kläger gegen den Ausbau der Streckenabschnitte in den Gemeinden Rastede und Hahn-Lehmden interveniert. Mit dieser Klage konnte immerhin im Vorfeld durch den sogenannten Interimsschallschutz mehr Lärmschutz für die Anwohnenden in Oldenburg erreicht werden.
Die Folgen des Urteils analysieren
Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil gibt es nicht, das Bundesverwaltungsgericht ist diesbezüglich die letzte Instanz. Nun ist es wichtig, die Folgen des Urteils zu analysieren und Informationen an Betroffene weiterzugeben. „Hier sehen wir auch die Bahn am Zug, die Rechte der vom Ausbau betroffenen Anliegerinnen und Anlieger zu respektieren. Insbesondere geht es um den teilweise unerträglichen Baulärm an der Strecke“, betonte Stadträtin Dagmar Sachse in einem Pressegespräch.
Zuletzt geändert am 10. Juni 2024