Gefährdete Schmetterlingsarten

Gefährdete Schmetterlinge auf dem Bahndammgelände Krusenbusch

Die Bindung von Schmetterlingen an ihren Lebensraum kann sehr stark ausgebildet sein. So benötigen einige Schmetterlingsarten ganz spezielle Pflanzen, von denen sich ihre Raupen ernähren. Schon bei der Eiablage werden diese Pflanzenarten angeflogen, um die Eier direkt auf sie abzulegen.

In der Regel ernähren sich Schmetterlinge von Nektar. Einige wenige können durch Mundwerkzeuge auch die Pollen zerkleinern und vertilgen oder ernähren sich von tierischen Ausscheidungen. Die langen Saugrüssel der Schmetterlinge ermöglichen es ihnen auch an den Nektar sehr tiefer und schlanker Blütenkelche zu gelangen. Daher sind oft diese Pflanzenarten von der Bestäubung durch Schmetterlinge abhängig, da andere Insekten die Blüten gar nicht erst anfliegen.

Außerdem benötigen Schmetterlinge strukturreiche Lebensräume. Kleinere Sträucher und Bäume bieten Schutz vor Regen, Wind und Kälte; offene Bodenbereiche werden zum Sonnen genutzt oder werden für die Eiablage benötigt.

Dieser Wechsel von trockenen Offenbodenbereichen in Wiesenflächen und größere Strukturen findet sich auf dem Gelände des Naturschutzgebiets wieder. Sie bilden die Lebensgrundlage für einige gefährdete Schmetterlingsarten.

Kleiner Perlmuttfalter

Der Kleine Perlmuttfalter (Issoria lathonia) kann oft beim Sonnenbaden auf vegetationsfreien Flächen beobachtet werden. Er bevorzugt trockene Wiesen und Weiden, welche in der Regel diese offenen Bereiche enthalten.

Der tagaktive Falter gehört zur Familie der Edelfalter und fliegt zwischen April bis Oktober in mehreren Generationen. Seine Raupe ist 35 Millimeter lang und hat eine graubraune Färbung mit schwarzen Flecken. Auf dem Rücken verläuft eine Doppelreihe weißer Striche. Auch trägt sie gelbbraune Dornen, welche je eine weiße, gefranste Spitze haben. Die Raupen sind eng an verschiedene Veilchenarten (Viola) gebunden, welche für eine erfolgreiche Fortpflanzung vorkommen müssen.

Der Falter erreicht eine Flügelspannweite zwischen 35 und 45 Millimetern, hat eine gelbrote Flügeloberseite mit rundlichen, schwarzen Flecken und eine gelbbraune Flügelunterseite mit den typischen Perlmuttflecken.

Den fliegenden Schmetterling findet man gerne an den hier vorkommenden Pflanzenarten: Der Gewöhnlichen Wiesenflockenblume (Centaurea jacea), der Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), aber auch an Weiß- und Rot-Klee (Trifolium repens und Trifolium pratense).

Deutschlandweit steht diese Schmetterlingsart auf der Vorwarnliste und weist somit rückläufige Bestandszahlen auf.

Kleines Wiesenvögelchen

Auch das Kleine Wiesenvögelchen (Coenonympha pamphilus) bevorzugt trockene Wiesen und Weiden. Diese Art legt ihre Eier an trockenen Stängeln von Silber- (Corynephorus), Ruch- (Anthoxanthum) oder Straußgräsern (Agrostis) und Schwingeln (Festuca) ab. Auch am hier vorkommenden Echten Schaf-Schwingel (Festuca ovina) findet man die Raupen des Schmetterlings.

Die Raupen erreichen eine Körperlänge von 18 Millimetern und sind von hellgrüner Farbe. Der Rücken ist dunkler und mit einer hell gesäumten Längslinie versehen. An den Seiten besitzen sie eine weiße Linie und am Hinterleib einen rosafarbenen Zipfel.

Die Flügelspannweite liegt zwischen 23 und 33 Millimetern. Die Oberseite der Flügel ist braun bis ockerfarben oder auch leicht orange mit einem leicht grauen, verwaschenen Rand. An der Spitze des Vorderflügels haben sie einen dunklen Punkt. Die Vorderflügelunterseite ist kräftig orange und hat einen weiß gekerbten, hell umrandeten schwarzen Augenfleck im Bereich der Flügelspitze. Dieser kann reduziert sein oder ganz fehlen. Die Hinterflügelunterseite ist weißgelb, grau oder gräulich und hat eine helle angedeutete Querbinde.

Die Falter können zwischen Februar und November in bis zu drei Generationen fliegen. Bei kühlem Wetter kann man das Territorialverhalten männlicher Exemplare beobachten. Dieses Flugverhalten dient dem Anlocken von unverpaarten Weibchen, welche aktiv diese Bereiche aufsuchen.

In Deutschland steht das Kleine Wiesenvögelchen unter gesetzlichem Schutz (Bundesartenschutzverordnung), somit ist auch sein Lebensraum zu erhalten.

Hauhechel-Bläuling

Diesen Schutzstatus genießt auch der Hauhechel-Bläuling (Polyommatus icarus). Der zur Familie der Bläulinge gehörende Falter erreicht eine Flügelspannweite zwischen 25 und 30 Millimetern.

Diese Schmetterlingsart weist einen starken Geschlechtsdimorphismus auf. Die Männchen leuchten in einem kräftigen, ins Violett gehenden, Blau. Die weiblichen Exemplare sind unauffällig braun und haben nur einen schwachen Anteil von blau auf der Oberseite. An den Flügelaußenrändern der Hinterflügel haben sie orangefarbene Flecken.

Die Unterseiten der Flügel sind jedoch identisch graubraun mit schwarzen, weiß umrandeten Punkten und orangen Flecken am Flügelsaum.

Die Eier des Hauhechel-Bläulings werden direkt an die Raupenfutterpflanze gelegt. Dies ist der Gewöhnliche Hornklee (Lotus corniculatus) ist durch seine Fähigkeit eine ein Meter lange Wurzel in die Tiefe auszubilden, an einen trockenen Lebensraum angepasst und kann daher auf dem Gelände des „Bahndammgelände Krusenbusch“ zurechtkommen.

Die 13 Millimeter kurze, grüne Raupe mit einer blassgrünen Musterung und Borsten kann man auch am Sumpf-Hornklee (Lotus uliginosus), Hasen- (Trifolium arvense) und Weiß-Klee (Trifolium repens) und am Hopfenklee (Medicago lupulina) finden.

Kleiner Feuerfalter

Ein weiterer Vertreter der Familie der Bläulinge und unter gesetzlichem Schutz stehend ist der Kleine Feuerfalter (Lycaena phlaeas). Dieser tagaktive Falter schätzt locker bewachsene Gegenden mit offenen Bodenflächen und sandigen Anteilen. Man findet ihn auch an Wegrändern und Brachen.

Mit einer Flügelspannweite von 22 bis 27 Millimetern gehört er zu den kleineren Schmetterlingsarten. Seine Vorderflügeloberseite ist orangerot und hat einen breiten, dunkelbraunen Rand. Entlang des Randes haben seine Flügel mehrere dunkle Würfelflecken. Die Unterseite ist grauer als die Oberseite, sonst gleich gezeichnet. Die  Hinterflügeloberseite ist dunkelbraun mit einem gewellten braunen Rand, an dem eine orangefarbene Binde verläuft. Die untere Seite der Hinterflügel ist braungrau, hat kleine schwarze Punkte und nahe dem Rand eine orange gepunktete Binde. Die Ränder beider Flügel sind hell gefranst.

Die 15 Millimeter kurzen Raupen sind grün, manchmal auch rötlich mit roter Rückenlinie und Seitenlinien. Sie bevorzugen verschiedene Ampferarten (Rumex) als Nahrung. Ihr Kopf ist deutlich abgesetzt in brauner Farbe.

Gemeines Grünwidderchen

Der bedeutendste Schmetterling auf dem „Bahndammgelände Krusenbusch“ ist das Gemeine Grünwidderchen (Adscita statices), auch Ampfer-Grünwidderchen genannt. Trotz seines gesetzlichen Schutzstatus ist es auf der Vorwarnliste Deutschlands gefährdeter Arten aufgeführt und in Niedersachsen und Bremen als gefährdet eingestuft.

Wie auch der Kleine Feuerfalter findet man die grünweißlichen Raupen an Ampfer- (Rumex acetosa und Rumex acetosella), aber auch an Distelarten (Cirsium). Der gelbliche oder rötliche Rücken geht in rötlichbraune Seiten über, welche Seitenstreifen besitzen.

Das Gemeine Grünwidderchen ist wohl auch eine der schönsten Arten im Naturschutzgebiet. Sein Kopf, die Fühler und Beine, der Thorax und das Abdomen schillern in einem glänzenden Blaugrün. Bei manchen Exemplaren überwiegt das Grün.

Die vorderen Flügel des Falters sind breit und blaugrün, manchmal grün bis gelbgrün. Sie haben einen deutlichen Saum, der zum Rand an Glanz abnimmt. Die Hinterflügel sind schmaler als die Vorderflügel. Sie sind schwach transparent, schwarzgrau und werden zur Basis heller. Alle Flügel haben einen schwarzgrau gefransten Rand und die Unterseiten sind grau.

Die tagaktiven Falter fliegen zwischen Juli und August in Magerrasen-Biotopen. Das Berg-Sandglöckchen (Jasione montana), welches auf dem Bahndammgelände wächst, gehört zu ihren bevorzugten Blütenpflanzen. An sonnigen Tagen kann man sie bis in den frühen Nachmittag auf Nahrungssuche beobachten. Danach werden sie erst wieder circa drei Stunden vor der Dämmerung zum Paarungsflug aktiv.

Mehr Informationen zu Schmetterlingen, die von gefährdeten Pflanzen abhängig sind », erhalten Sie hier.

Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024