Gewalt gegen Einsatzkräfte

Gemeinschaft „Das Oldenburger Land“ (DOL) schließt sich Resolution an – Initiative der DGUV

Null Toleranz bei Gewalt gegen Einsatzkräfte

Beschimpfungen, Beleidigungen, Bedrohungen: Einsatzkräfte und ehrenamtlich engagierte Menschen sehen sich deutschlandweit leider immer wieder damit konfrontiert. Eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachen (FUK) aus dem Jahr 2023 zeigt, dass rund ein Drittel (33 Prozent) der befragten aktiven freiwilligen Feuerwehrmitglieder in den letzten zwei Jahren bereits Gewalt erlebt hat. Im März 2024 haben die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Friesland, Oldenburg, Vechta und Wesermarsch sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Wilhelmshaven und Oldenburg ein deutliches Zeichen gesetzt: Denn gemeinschaftlich agieren diese neun Kommunen als Kooperationsverbund „Das Oldenburger Land“ (DOL) – und haben in dieser Funktion den Beschluss gefasst, sich der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) initiierten Resolution „Null Toleranz bei Gewalt gegen Einsatzkräfte“ mit Nachdruck anzuschließen.

Stimmen zur Resolution und Gewalt gegen Einsatzkräfte

Dazu sagt Stadtkämmerin Dr. Julia Figura, in deren Verantwortungsbereich bei der Stadt Oldenburg unter anderem auch die Feuerwehr fällt: „Es ist für mich nach wie vor unerklärlich, das sich insbesondere Einsatzkräfte von Feuerwehren und Rettungsdiensten, also Menschen, die im Dienste anderer Menschen agieren, die Leben schützen und retten, Nötigungen und Beschimpfungen ausgesetzt sind. Ob psychisch oder physisch – Übergriffe jeglicher Art sind aufs Schärfste zu verurteilen. Deshalb begrüße ich diesen Beschluss außerordentlich.“

Jens Spekker von der Feuerwehr Oldenburg ergänzt: „Gewalt gegen Einsatzkräfte gehört mittlerweile leider zur Tagesordnung. Auch wir hören immer mal wieder von wüsten Beschimpfungen und sogar Bedrohungen, sowohl aus Gesprächen mit Einsatzkräften anderer Kommunen als auch aus unseren eigenen Reihen. Dabei wollen wir doch nur helfen. Zum Glück gibt es aber auch eine große Zahl von Menschen, die unsere Arbeit wertschätzen und anerkennen – und auf die Unterstützung dieser Mehrheit stützt sich unsere Hoffnung, dass Einzelne erst gründlich nachdenken anstatt uns zu attackieren.“

Über die DGUV und den GUV Oldenburg

Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung setzen sich Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), für die Vision Zero ein: die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren. Die DGUV fordert daher eine breite politische und gesellschaftliche Solidarität mit den Beschäftigten, die sich um die Rettung von Menschenleben kümmern. Dieses oftmals ehrenamtliche Engagement verdient Wertschätzung und Unterstützung. Deshalb appelliert sie an alle gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure, sich für mehr Respekt gegenüber Einsatzkräften einzusetzen und keine Gewalt zu tolerieren.

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband (GUV) Oldenburg als der öffentliche Unfallversicherungsträger im nordwestlichen Niedersachsen greift dies im Rahmen seines gesetzlichen Präventionsauftrages auf und wird beispielsweise Deeskalations-Trainings für Rettungskräfte und andere betroffene Berufsgruppen ausweiten. Diese Maßnahmen können aber nicht den Respekt, den die Einsatzkräfte für ihren Einsatz und ihr Engagement erwarten dürfen, ersetzen. Die Landkreise, Städte und Gemeinden des Oldenburger Landes sind Mitglieder des GUV Oldenburg und profitieren von der Präventionsarbeit, aber auch der Rehabilitation Verunfallter nach einem Schul- oder Arbeitsunfall durch die Fachleute des GUV Oldenburg.

Mehr erfahren?

Die Resolution der DGUV vom 23. November 2023, der sich der Kooperationsverbund „Das Oldenburger Land“ (DOL) anschließen möchte, findet sich im Wortlaut auf der offiziellen Website der DGUV ». Flankiert wird die Resolution von der bundesweiten DGUV-Kampagne #GewaltAngehen.

Weitere Informationen zur Gemeinschaft „Das Oldenburger Land“ finden Sie auf der Website ».

Zuletzt geändert am 8. Oktober 2024