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Startschuss für Rekordinvestitionen: Oldenburgs Haushalt in Kraft getreten
Ministerium gibt grünes Licht – Genehmigung verschafft Planungssicherheit
Grünes Licht für den Haushalt 2025: Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat den vom Rat der Stadt Oldenburg in der Sitzung am 16. Dezember 2024 verabschiedeten Haushaltsplan geprüft und ohne Auflagen genehmigt. Seit Mittwoch, 19. März, ist die Haushaltssatzung der Kernverwaltung nun in Kraft getreten. „Mit der Haushaltsgenehmigung haben wir Planungssicherheit und sind zudem voll handlungsfähig“, sagt Stadtkämmerin Dr. Julia Figura. Trotz der insgesamt herausfordernden Finanzlage können auf der Basis der Haushaltsplanung in diesem Jahr 117,2 Millionen Euro investiert werden – diese Summe stellt für die Stadt Oldenburg einen neuen Höchstwert dar.
Überschussrücklage gleicht Defizit aus
In ihrem Genehmigungsschreiben setzt sich die Aufsichtsbehörde ausführlich mit der Haushaltssituation der Stadt Oldenburg auseinander. Im Gesamtergebnis weist der Haushaltsplan 2025 einen Fehlbetrag in Höhe von 91,5 Millionen Euro aus. Dieses Defizit kann jedoch durch die Überschussrücklage ausgeglichen werden, so dass der Haushaltsausgleich für 2025 erreicht wird. Die Rücklage beläuft sich aufgrund der insbesondere seit 2017 erzielten jährlichen Überschüsse aktuell auf rund 189 Millionen Euro. Auch für das abgelaufene Haushaltsjahr 2024 ist mit einem Überschuss im mittleren einstelligen Millionenbereich im Jahresabschluss zu rechnen, so dass die Überschussrücklage entsprechend weiterhin ansteigen wird.
Wirtschaftspläne teilweise noch in Prüfung
Die Genehmigung des Innenministeriums bezieht sich auf den Kernhaushalt der Stadtverwaltung. Die Wirtschaftspläne 2025 des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Bäderbetriebs befinden sich derzeit noch in der Prüfung. Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschaftsbetrieb sowie die Haushaltspläne der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung und der Klävemannstiftung enthielten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen und wurden von der Aufsichtsbehörde ebenfalls ohne Beanstandungen zur Kenntnis genommen.
Zuletzt geändert am 21. März 2025