Haushalt 2024

Genehmigung für Kernhaushalt

Der Haushalt 2024 wurde am 18. Dezember 2023 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt.

Die Haushaltssatzung des Kernhaushalts, der Haushaltsplan der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung und der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes enthalten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die Genehmigung der Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau, des Bäderbetriebs Oldenburg sowie des Haushaltsplans der Klävemannstiftung stehen noch aus.

Die Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) ist am 6. März 2024 in Kraft getreten.

Der Haushalt gliedert sich wie folgt:

Der Vorbericht gibt in kurzer, übersichtlicher Form einen Überblick über wesentliche Positionen und wichtige Entwicklungen.

In den Übersichten finden sich unter anderem alle Zuschüsse/Zuwendungen der Stadt Oldenburg, eine Schuldenübersicht und eine Übersicht über die Produkte und Budgets. Das Investitionsprogramm zeigt die geplanten städtischen Investitionen mit Ausnahme von Hochbaumaßnahmen, die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau (siehe unten) dargestellt sind.

Hier finden sich die Planungen der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung (VOSS) und der Klävemannstiftung.

Im Stellenplan der Stadt Oldenburg werden die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten tariflich Beschäftigten ausgewiesen. Er ist gegliedert nach Besoldungs- und Entgeltgruppen. Bei den Beamten ist die Amts- oder Dienstbezeichnung, bei den tariflich Beschäftigten die Funktion angegeben.

Die oben separat aufrufbaren Dateien können zusammengefasst hier abgerufen werden:

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente zum Haushalt können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an finanzservice[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Zuletzt geändert am 15. April 2024