Haushalt 2023

Genehmigung für Kernhaushalt

Der Haushalt 2023 wurde am 19. Dezember 2022 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt.

Die Haushaltssatzung des Kernhaushalts, der Haushaltsplan der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung und der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes enthalten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau, des Bäderbetriebs Oldenburg sowie der Haushaltsplan der Klävemannstiftung wurden mit Schreiben vom 28. März 2023 genehmigt.

Die Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) ist am 1. März 2023 in Kraft getreten.

Haushalt 2023

Der Haushalt gliedert sich wie folgt:

Der Vorbericht gibt in kurzer, übersichtlicher Form einen Überblick über wesentliche Positionen und wichtige Entwicklungen.

In den Übersichten finden sich unter anderem alle Zuschüsse/Zuwendungen der Stadt Oldenburg, eine Schuldenübersicht und eine Übersicht über die Produkte und Budgets. Das Investitionsprogramm zeigt die geplanten städtischen Investitionen mit Ausnahme von Hochbaumaßnahmen, die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau (siehe unten) dargestellt sind.

Die Teilhaushalte umfassen ein beziehungsweise mehrere Ämterbudgets. Die Ämterbudgets sind in Produkte und Leistungen gegliedert.

Hier finden sich die Planungen der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung (VOSS) und der Klävemannstiftung.

Im Stellenplan der Stadt Oldenburg werden die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten tariflich Beschäftigten ausgewiesen. Er ist gegliedert nach Besoldungs- und Entgeltgruppen. Bei den Beamten ist die Amts- oder Dienstbezeichnung, bei den tariflich Beschäftigten die Funktion angegeben.

Hier finden sich die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften.

Die oben separat aufrufbaren Dateien können zusammengefasst hier abgerufen werden:

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente zum Haushalt können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an finanzservice[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Zuletzt geändert am 8. August 2024