SEPA-Lastschriftmandat
Bankeinzug: So stellen Sie auf SEPA um
Mit der Einführung des EURO wurde auch die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Marktes im unbaren Zahlungsverkehr (Single Euro Payments Area: SEPA) beschlossen.
Die wesentliche Neuerung ist das SEPA-Lastschriftmandat, das die bisherige Einzugsermächtigung ersetzt. Mit dem Mandat ermächtigen Sie die Stadt Oldenburg, Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie damit Ihr Kreditinstitut an, die von der Stadt Oldenburg (Oldb) auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Änderung einer Bankverbindung bei einem bereits bestehenden SEPA-Lastschriftmandat ist nicht möglich. In diesem Fall ist ein komplett neues Mandat notwendig. Sie können das Mandat mit dem Online-Formular selbst erstellen (siehe unten). Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Hinweise.
Hinweise zur Beantragung eines SEPA-Lastschriftmandats
- Das Formular muss am PC ausgefüllt werden.
- Der erforderliche BIC Ihres Kreditinstitutes sowie die IBAN Ihres Bankkontos sind zum Beispiel auf Ihren Kontoauszügen angegeben.
- Anschließend drucken Sie das Mandat bitte aus und senden es unterschrieben an die Stadtkasse Oldenburg (die Anschrift ist bereits auf dem Formular enthalten).
- Wir können nur Originale akzeptieren, weshalb ein Versand per Fax oder E-Mail nicht möglich ist.
- Bei den Abbuchungen aufgrund des Mandates werden wir unsere Gläubiger-ID sowie die Mandatsreferenz angeben. Beide Informationen finden Sie im linken oberen Teil des von Ihnen zu unterschreibenden Mandates.
- Sofern Sie ein Mandat für Musikschulentgelte erteilen möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Musikschule. Eine Erfassung über diese Seite ist nicht möglich.
- Sollten Sie nach dem Ausdruck feststellen, dass die von Ihnen erfassten Angaben fehlerhaft sind, erstellen Sie bitte ein komplett neues SEPA-Lastschriftmandat.
- Nachträgliche Änderungen oder Streichungen auf dem Mandat sind nicht zulässig.
Online-Formular
Für die Umstellung auf SEPA füllen Sie bitte das Online-Formular aus. Hier geht es direkt zum Portal »
Widerruf des Mandates
Ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Den unterschriebenen Widerruf senden Sie bitte an die Stadt Oldenburg, Stadtkasse – SEPA, 26105 Oldenburg. Bitte geben Sie neben Ihrer Adresse auch das Kassenzeichen und die Mandatsreferenz im Widerruf an. Eine E-Mail können wir nicht akzeptieren.
Kontakt und weitere Infos
Wenn Sie noch Fragen zur Erstellung des SEPA-Lastschriftmandates haben, helfen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0441 235-4444 weiter.
Allgemeine Informationen zum Thema SEPA und auch zum SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie hier: www.sepadeutschland.de »
Zuletzt geändert am 8. August 2024