Haushalt 2025

Genehmigung für Kernhaushalt

Der Haushalt 2025 wurde am 16. Dezember 2024 vom Rat der Stadt Oldenburg beschlossen und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport vorgelegt.

Die Haushaltssatzung 2025 des Kernhaushalts wurde vom Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport genehmigt. Die Haushaltspläne der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung und der Klävemannstiftung sowie der Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes enthalten keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. Die Kommunalaufsicht hat die Kenntnisnahme dieser Pläne bestätigt.

Die Genehmigungen der Wirtschaftspläne des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau sowie des Bäderbetriebs Oldenburg stehen gegenwärtig noch aus.

Die Haushaltssatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) ist am 19. März 2025 in Kraft getreten.

Der Haushalt gliedert sich wie folgt:

Der Vorbericht gibt in kurzer, übersichtlicher Form einen Überblick über wesentliche Positionen und wichtige Entwicklungen.

In den Übersichten finden sich unter anderem alle Zuschüsse/Zuwendungen der Stadt Oldenburg, eine Schuldenübersicht und eine Übersicht über die Produkte und Budgets. Das Investitionsprogramm zeigt die geplanten städtischen Investitionen mit Ausnahme von Hochbaumaßnahmen, die im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Gebäudewirtschaft und Hochbau (siehe unten) dargestellt sind.

Die Teilhaushalte umfassen ein beziehungsweise mehrere Ämterbudgets. Die Ämterbudgets sind in Produkte und Leistungen gegliedert.

Hier finden sich die Planungen der Vereinten Oldenburger Sozialstiftung (VOSS) und der Klävemannstiftung.

Hier finden sich die Wirtschaftspläne der städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften.

Die oben separat aufrufbaren Dateien können zusammengefasst hier abgerufen werden:

Hinweis zur Barrierefreiheit

Die Dokumente zum Haushalt können leider nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an finanzservice[at]stadt-oldenburg.de, wenn Sie Unterstützung benötigen.

Zuletzt geändert am 25. März 2025