Umgebungslärmkartierung
Vierte Runde der EU-Umgebungslärmrichtlinie
Grundlagen:
Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Lärmbelastung der Bevölkerung nach vergleichbaren Kriterien zu ermitteln, die Ergebnisse in entsprechenden Lärmkarten darzustellen und tabellarische Angaben zur Betroffenheit zu veröffentlichen. Hierdurch soll sich ein objektives Bild der Lärmbelastung in Europa ergeben.
In Deutschland ist die Kartierung von Umgebungslärm in Paragraf 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes » sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) » geregelt. Weitere Bestimmungen legen die einzelnen Verantwortlichkeiten für die konkrete Umsetzung fest:
- Die Kartierung des Schienenverkehrslärms an Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr liegt in der Verantwortung des Eisenbahnbundesamtes.
- Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume mit einem Aufkommen über drei Millionen Kraftfahrzeugen im Jahr werden in Niedersachsen von der Zentralen Unterstützungsstelle Luft, Lärm und Gefahrstoffe beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim kartiert.
- Für Ballungsräume sind in Niedersachsen die betroffenen Kommunen zuständig. Ballungsräume sind definitionsgemäß Städte mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, so dass die Stadt Oldenburg demzufolge eine Kartierung des Umgebungslärms vorzunehmen hat.
Nach einer ersten Lärmkartierung im Jahr 2012 und einer für Oldenburg vorgenommenen Überprüfung der Lärmkarten 2017, war in der aktuellen Runde der Umgebungslärmkartierung grundsätzlich für alle verantwortlichen Stellen eine Neuberechnung erforderlich. Aufgrund von neuen Bestimmungen und der erstmals EU-weit eingeführten Berechnungs- und Bewertungsvorschrift CNOSSOS (Common Noise Assessment Methods) unterscheiden sich die aktuellen Lärmkarten von den Vorgängern nicht nur optisch, sondern ihnen liegt eine andere Methodik zu Grunde. Das führt dazu, dass sich die aktuellen Lärmkarten nicht mit früheren Ergebnissen vergleichen lassen.
In den Lärmkarten sind die Kenngrößen LDEN (Lärmindex Tag-Abend-Nacht) und LNight (Lärmindex Nacht) in vorgegebenen Farbstufen darzustellen und tabellarische Angaben zur Betroffenheit zu benennen. Bei dem durch den Straßen- und Schienenverkehr hervorgerufenen Umgebungslärm sind außerdem die geschätzten Zahlen der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen anzugeben. Die Kenngrößen wurden rechnerisch ermittelt. Aus den Berechnungsergebnissen wurden die tabellarischen Angaben nach einer vorgegebenen Methodik (BEB 2021 ») abgeleitet.
Hinweis
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich aus den Ergebnissen der Lärmkartierung keine unmittelbaren Rechtsfolgen ergeben oder direkt ableiten lassen. Eine Vergleichbarkeit der Lärmindizes der Lärmkartierung mit Immissionsgrenz- oder Richtwerten aus verschiedenen nationalen Vorschriften ist nicht vorhanden: Normierte Grenzwerte beziehen sich immer auf die in der jeweiligen Vorschrift bestimmte Methodik zur Ermittlung des Beurteilungspegels. Es ist daher nicht zulässig, die nach der Umgebungslärmrichtlinie berechneten Lärmindizes für Berechnungen des passiven Schallschutzes oder für Berechnungen von Schalldämm-Maßen der Außenbauteile einer Fassade gemäß DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) für schutzbedürftige Räume zu verwenden!
Aktuelle Ergebnisse
Bericht:
Über die aktuelle Kartierungsrunde 2022 wurde ein Bericht verfasst, der unter anderem die Grundlagen und Eingangsdaten beschreibt und im Anhang alle Lärmkarten enthält, die Gegenstand der sogenannten vierten Runde der Lärmkartierung waren.
- Bericht zur Lärmkartierung 2022 » (PDF, 4 MB) (nicht barrierefrei)
(Menschen, die auf eine barrierefreie Version angewiesen sind, wenden sich bitte an immissionsschutz[at]stadt-oldenburg.de.)
GIS4OL:
Die Kartierungsergebnisse können im Geoportal der Stadt Oldenburg » erkundet werden. Hier besteht die Gelegenheit in die Karten hinein zu zoomen, gezielt nach einer Adresse zu suchen, die Transparenz der Kartenlayer zu ändern und sich den Kartenhintergrund aus einer Galerie diverser Grundkarten auszusuchen. Über die Schaltfläche „Kategorien“ können einzelne Kartenlayer zu- oder abgeschaltet werden.
Download:
Einzelne Ergebnisse der aktuellen Kartierungsrunde 2022 stehen außerdem zum Download im pdf-Format zur Verfügung: Dabei erhielten die Ergebnislayer eine 50-prozentige Transparenz, um sich besser in der Karte orientieren zu können. Die Farbwiedergabe entspricht deshalb in diesen Darstellungen nicht den Vorgaben.
Kartierungsergebnisse für Straßenverkehrslärm 2022:
Kartierungsergebnisse für Gewerbe- und Industrielärm 2022:
Es wurden ausschließlich sogenannte IED-Anlagen kartiert, das heißt Betriebe, die unter den Geltungsbereich der EU-Richtlinie 2008/1 EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung fallen. Um welche Anlagen es sich dabei in der Stadt Oldenburg konkret handelt, können Sie auf dem Umweltkartenserver des Landes Niedersachsen» erfahren oder dem Bericht über die Lärmkartierung 2022 » (PDF, 4,7 MB) entnehmen.
Kartierung des Umgebungslärms als Grundlage der Lärmaktionsplanung
Die aktuelle Lärmkartierung für die Stadt Oldenburg bildete die Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplans. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite Fortschreibung des Lärmaktionsplans für Oldenburg ».
Umgebungslärm durch Schienenverkehr
Sowohl die Kartierung als auch die Lärmaktionsplanung an den Schienenwegen des Bundes liegt in der Verantwortung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA). Die Kartierungsergebnisse können von der Internetseite www.eba.bund.de » abgerufen werden und wurden auch nachrichtlich –zugeschnitten für das Stadtgebiet– in den Bericht über die Lärmkartierung der Stadt Oldenburg aufgenommen.
Auf der Grundlage der Kartierungsergebnisse und den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung hat das Eisenbahn-Bundesamt am 17. Juli 2024 ihren Lärmaktionsplans vorgelegt. Der Plan sowie zwei zugehörige Anlagenbände können von der Internetseite EBA - Lärmaktionsplanung (bund.de) » heruntergeladen werden.
Zuletzt geändert am 16. Oktober 2024