Schadstoffbelastung in 2024 konstant niedrig

Grenzwerte für Stickstoffdioxid und Feinstaub erneut deutlich unterschritten

Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstäube (PM10 und PM2,5) wurden im vergangenen Jahr in Oldenburg erneut deutlich unterschritten. Das geht aus einer vom Amt für Umweltschutz und Bauordnung vorgenommenen Auswertung der Daten zur Luftschadstoffbelastung hervor, die vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim im Jahr 2024 an der Messstation am Heiligengeistwall ermittelt wurden.

Stickstoffdioxid: Seit 2019 wird Grenzwert unterschritten

Nachdem im Jahr 2018 noch Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid registriert worden waren, wurde der maßgebliche Wert (40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft) 2019 erstmals knapp unterschritten und hat sich in den Folgejahren auf ein nahezu konstantes Niveau eingependelt. Vorbehaltlich der endgültigen Validierung der Messergebnisse durch das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim lag der Jahresmittelwert 2024 in Oldenburg bei 28 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³). 

Feinstaub: Konzentrationen liegen unter Grenzwerten

Und auch die Feinstaub-Konzentrationen lagen im vergangenen Jahr, wie schon seit dem Beginn der Messungen im Jahr 2009 – sowohl für die Fraktion PM10 als auch für PM2,5 – unter den gesetzlich festgelegten Grenzwerten. Der Tagesmittelgrenzwert für PM10 beträgt 50 µg/m³ – er darf an maximal 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Der Jahresmittelgrenzwert für PM10 beträgt 40 µg/m³. Am Heiligengeistwall in Oldenburg wurde für 2024 ein Jahresmittelwert von 16 µg/m³ ermittelt. Der Tagesmittelgrenzwert wurde nur an einem einzigen Tag knapp überschritten. Der Jahresmittelgrenzwert für PM2,5 liegt bei 25 µg/m³ – der in Oldenburg in 2024 gemessene Jahresmittelwert beläuft sich auf 9 µg/m³. 

Kein Aufatmen: Verschärfung der Grenzwerte ab 2030

Das Amt für Umweltschutz und Bauordnung hebt aber hervor, dass diese Ergebnisse kein Anlass sind, mit dem Erreichten zufrieden zu sein, denn mit der in 2024 verabschiedeten Novellierung der Europäischen Luftqualitätsrichtlinie tritt 2030 eine Verschärfung der Grenzwerte ein. So liegt beispielsweise der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid zukünftig bei 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (µg/m³), und auch beim Feinstaub ist ab 2030 auch nur noch die Hälfte dessen gestattet, was aktuell zulässig ist. Sollte sich für das Jahr 2026 ergeben, dass die Grenzwerte nicht eingehalten werden können, sind sogenannte „Luftqualitätsfahrpläne“ zu erstellen. Ob oder wie die Stadt Oldenburg davon betroffen sein wird, bleibt abzuwarten.

Wetterlage sorgt aktuell für hohe Feinstaub-Belastung

Vor dem Hintergrund verschiedener Medienberichte zur momentanen Luftschadstoff-Belastung mit Feinstäuben teilt die Stadt Oldenburg mit, dass die meteorologische Lage mit überwiegend östlichen, beziehungsweise auch schwachen Winden diese Situation hervorruft. An allen Messstationen in Niedersachsen wurden in den vergangenen Tagen Tagesmittelwerte für Feinstaub registriert, die weit über dem Jahresmittel lagen. Am 12. Februar 2025 erreichten diese Konzentrationen bislang an allen Messstationen ihr Maximum. Dieses lag bei den sogenannten Verkehrsmessstationen für Feinstaub PM10 zwischen 49 µg/m³ (Osnabrück) und 70 µg/m³ (Wolfsburg). Am Heiligengeistwall in Oldenburg wurde ein Tagesmittelwert von 53 µg/m³ registriert. Die Daten stammen vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das für den Betrieb des Lufthygienischen Überwachungsnetzes zuständig ist. Sowohl diese aktuellen Werte als auch die Ergebnisse für 2024 sind noch nicht validiert. 

Zuletzt geändert am 14. Februar 2025