Nach dem Frauenhaus: Auszugs- und Übergangsmanagement, ambulante Unterstützung

Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen* und Häusliche Gewalt

Handlungsbedarf

Insbesondere Frauen*, die über einen langen Zeitraum Häuslicher Gewalt ausgesetzt waren, haben nach Beendigung der akuten Bedrohungssituationen und Auszug aus dem Frauenhaus weiteren Unterstützungsbedarf. Oft sind auch weiterführende Maßnahmen im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes notwendig, wie beispielsweise Strafanzeigen in Bezug auf beharrliche Verfolgung und Stalking, die punktuelle Unterstützung durch eine Mitarbeiterin benötigen. Im Frauenhaus fehlen personelle Kapazitäten, um ein Auszug- und insbesondere ein Übergangsmanagement zu gewährleisten. Eine Nachbetreuung zur Stabilisierung wird von Expert*innen empfohlen.

Handlungsempfehlung: Einrichtung von Übergangswohnungen

Um die lückenlose Hilfestellung nach dem Frauenhausaufenthalt sicherzustellen, wird empfohlen, Übergangswohnungen mit psychosozialer Betreuung und nachgehender Beratung vorzuhalten. Vor dem Hintergrund, dass die Bewohnerinnen bereits Vertrauen zu den Mitarbeiterinnen* des Frauenhauses aufgebaut haben, sollte auch die Nachbegleitung durch die Mitarbeiterinnen* des Frauenhauses gewährleistet werden. Eine Aufstockung der finanziellen Mittel, um den erhöhten Personalbedarf abzudecken, ist dafür erforderlich.

Darüber hinaus muss auch ein Wohnungsangebot für gewaltbetroffene Frauen* geschaffen werden, die zwar den Schutz eines Frauenhauses nicht benötigen, sich aber aus der Gewaltsituation lösen möchten.

Übergangswohnungen sollten analog zu den dezentralen Flüchtlingsunterkünften von städtischer Seite zur Verfügung gestellt werden.

Handlunsgempfehlung: Ambulante Unterstützung

Die Handlungsempfehlung zur Einrichtung von Übergangswohnungen korreliert mit der Empfehlung nach der ambulanten Unterstützung. Diese dient der Stabilisierung nach den Gewalterfahrungen. Auch gewaltbetroffene Frauen*, die nicht den Schutz des Frauenhauses bedürfen, können hiervon profitieren.

Zuletzt geändert am 19. April 2024