Servicehotline „Pflegekräfte“

Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ausländischer Pflegekräfte

Der akute Mangel an Fachkräften ist in Deutschland ein sehr aktuelles Thema. Insbesondere der Pflegesektor ist stark vom Fachkräftemangel betroffen.

Um der akuten Not und dem damit verbundenen Pflegenotstand entgegenzuwirken, werden immer mehr Fachkräfte aus dem Ausland benötigt. Das Ausländerbüro der Stadt Oldenburg möchte die Oldenburger Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Pflegebereich bei der Bewältigung dieser Herausforderung unterstützen.

Im Rahmen eines Pilotprojektes berät das Ausländerbüro Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gezielt zu den aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Einstellung von Pflegekräften aus dem Ausland. Diese Unterstützung umfasst die Pflegeberufe Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege, sowie den Beruf Pflegefachkraft.

Hierfür hat das Ausländerbüro die Servicehotline „Pflegekräfte“ für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem Pflegebereich mit Sitz in Oldenburg (Infos zur Hotline ») eingerichtet.

Wichtige Informationen zu Aufenthaltstiteln und dem Verwaltungsverfahren

Nachstehend finden Sie außerdem wichtige Informationen zu den möglichen Aufenthaltstiteln und zum Verwaltungsverfahren:

Das Verwaltungsverfahren ist abhängig davon, ob sich Ihre zukünftigen Mitarbeitenden schon im Inland aufhalten beziehungsweise einen Aufenthaltstitel im Inland beantragen dürfen oder für die Einreise ein Visum benötigen.

Personen, die sich bereits mit einem gültigen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können grundsätzlich bei der Ausländerbehörde ihres Wohnortes die Erteilung eines der genannten Aufenthaltstitel beantragen. Außerdem können Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des § 1 Absatz 2 Nummer 6 des Freizügigkeitsgesetzes/EU und der Vereinigten Staaten von Amerika ohne Visum nach Deutschland einreisen und hier einen der genannten Aufenthaltstitel beantragen. Der Antrag kann auch in Vollmacht durch den Arbeitgeber gestellt werden.

Alle anderen Personen benötigen grundsätzlich ein gültiges Visum zum dauerhaften Aufenthalt, das bei der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland zu beantragen ist. Die erforderlichen Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Alternativ können Sie die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen, das eine zügige Einreise von Fachkräften gewährleisten soll. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Ausländerbüros ».

Für weitergehende Informationen steht Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus dem Pflegebereich mit Sitz in Oldenburg die Servicehotline „Pflegekräfte“ zur Verfügung.

Hotline

Sie erreichen die Hotline montags bis donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr sowie von 14 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 11.30 Uhr unter 0441 235-3899.

Hinweis: Außerhalb dieser Zeiten und falls die Hotline zwischenzeitlich nicht besetzt ist, werden Sie zum ServiceCenter weitergeleitet und können dort eine Nachricht hinterlassen. Gerne rufen wir Sie zeitnah zurück!

 

Zuletzt geändert am 28. Februar 2024