Brexit

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Informationen für britische Staatsangehörige und ihre Familien

Das Vereinigte Königreich ist mit Ablauf des 31. Januar 2020 mit einem Austrittsabkommen aus der Europäischen Union (EU) ausgetreten.

Nach Ablauf des Übergangszeitraumes sollen die sich bis zum 31. Dezember 2020 in Deutschland aufhaltenden freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen sowie deren Familienangehörigen gemäß dem Austrittsabkommen grundsätzlich ihre Rechtsstellung behalten, die anhand eines Aufenthaltsdokuments bescheinigt wird.  

Das Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht ist am 24. November 2020 in Kraft getreten.

Hiernach müssen die freizügigkeitsberechtigten britischen Staatsangehörigen sowie deren Familienangehörigen, die am 31. Dezember 2020 hier wohnen und weiterhin hier wohnen bleiben, bis spätestens zum 30. Juni 2021 ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland bei ihrer zuständigen Ausländerbehörde angezeigt haben.

Eine melderechtliche Anmeldung bei der Meldebehörde genügt nicht als Anzeige des Aufenthalts.

Informationen zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen

Weitere Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörigen zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat » oder auf der Internetseite des Vereinigten Königreichs ».

Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden Informationen zur Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und deren Angehörigen im Arbeitgeber-Flyer » (PDF, 131 KB, barrierefrei).

Zuletzt geändert am 9. Juli 2024