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Ehemaliges Finanzamtsgelände
Machbarkeitsstudie erstellt – Stadt besitzt „Vorkaufsrecht“ für Fläche
Wie geht es an der 91er-Straße weiter?
Wie wird künftig das zentral gelegene Gelände des ehemaligen Finanzamtes genutzt? Könnte hier eine öffentliche Grünanlage für die Oldenburgerinnen und Oldenburger entstehen? Oder wird es am Ende doch einen Nutzungsmix mit einem Gebäude geben, das dem Gemeinbedarf dient? Immerhin liegt die Fläche direkt an einem der Eingangstore zur Innenstadt – und soll künftig Impulse für weitere städtebauliche Aufwertungen in der City geben.
Oberbürgermeister Jürgen Krogmann betonte am Mittwoch, 15. Februar 2023: „Der soziale, ökonomische und immobilienwirtschaftliche Druck auf diese exponierte Fläche in der nördlichen Innenstadt ist enorm. Fakt ist: Bezüglich der Entwicklung der 91er-Straße und des Finanzamtsgeländes bleibt es spannend – und es gibt noch einige offene Fragen zu klären.“
Machbarkeitsstudie gibt Antworten
Um Antworten auf diese Fragen zu finden, hat die Stadt Oldenburg unter anderem eine Machbarkeitsstudie für die 91er-Straße in Auftrag gegeben. Mit der Erstellung wurden die Planungsbüros Junker & Kruse in Kooperation mit Pesch und Partner beauftragt. Die Studie wurde im Rahmen des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert.
Zur Erarbeitung der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt.
- Mit Expertinnen und Experten wurden Fachgespräche über Bedarfe und Möglichkeiten geführt.
- Innerhalb der Verwaltung wurden Ideen gesammelt.
- Mit einer Onlinebefragung wurde die Meinung der Stadtgesellschaft abgeholt.
Die Machbarkeitsstudie zeigt für diesen Standort ein geeignetes Spektrum innovativer Nutzungen sowie ein geeigneter Nutzungsmix auf, von dem eine Strahlkraft auf die gesamte Innenstadt ausgehen und der für Frequenz in diesem nördlichen Eingangsbereich in die Innenstadt sorgen kann. Dieser Nutzungsmix soll sich in dem städtebaulichen Erscheinungsbild widerspiegeln und eine Impuls- beziehungsweise Anschubwirkung für weitere städtebauliche Aufwertungen erzielen.
Evaluierung des Einzelhandelsentwicklungskonzepts
Im Frühjahr 2024 wird mit einem neuen Beschluss des Einzelhandelsentwicklungskonzepts (EEK) gerechnet, das derzeit evaluiert wird. In der bisher gültigen Fassung von 2015 wird die Heiligengeiststraße und somit auch das Gelände des ehemaligen Finanzamtes als zentraler Versorgungsbereich Innenstadt abgegrenzt.
Stadt besitzt „Vorkaufsrecht“ für landeseigene Fläche
Zudem wird der Ankauf des Grundstücks vom Land Niedersachsen geprüft, das der Stadt ein „Vorkaufsrecht“ eingeräumt hat – allerdings nur für Nutzungen des Gemeinbedarfes. Darunter fallen zum Beispiel öffentliche Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen, Theater, Sportplätze, Schwimmbäder, Plätze für Großveranstaltungen und Bildungseinrichtungen sowie Kindergärten und Einrichtungen für Kinderbetreuung. Unternehmen, die hingegen eine reine Gewinnerzielung zum Ziel haben, zählen nicht darunter. Dies wird bei der Erarbeitung der oben genannten Machbarkeitsstudie berücksichtigt.
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 842
Im Januar 2021 gab es einen erneuten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 842 – mit dem Ziel, für die ehemalige Finanzamtsfläche eine richtungsweisende Neubebauung zu ermöglichen. Dabei soll einerseits das „Neue“ von den Oldenburgerinnen und Oldenburgern akzeptiert werden, andererseits sollen aber auch die hohen städtebaulichen Ansprüche an dieser exponierten Stelle erfüllt werden. Diesem Aufstellungsbeschluss vorangegangen war ein politisches Eckpunktepapier, dem die Beurteilung des zukünftigen Vorhabens in Bezug auf die Innenstadt, der räumlichen Lage und der Funktionalität sowie die Auswirkungen auf vorhandene benachbarte Versorgungsstrukturen wesentlich waren.
Zukünftiges Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt“ (NI)
Nachdem sich die Stadt Oldenburg zum 1. Juni 2021 um die Aufnahme des Bereichs der nördlichen Innenstadt », zu dem auch das ehemalige Finanzamtsgrundstück zählt, in die Städtebauförderung beworben hat, erfolgte im Herbst 2022 die Zusage durch das Land. Der Rat der Stadt Oldenburg hat am 27. Februar 2023 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen. Daraus ergeben sich unter anderem Rechtsfolgen im Hinblick auf das gemeindliche Vorkaufsrecht und die Kaufpreisprüfung bei Grundstücksgeschäften. So steht der Stadt Oldenburg zukünftig grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu, das allerdings nur ausgeübt werden kann, wenn es der Erlangung der definierten Sanierungsziele dient. Grundstücksgeschäfte sind zukünftig genehmigungspflichtig und können nur die erforderliche sanierungsrechtliche Genehmigung erhalten, wenn sie zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert erfolgen. Veräußerungen zum Höchstpreis sind somit für den Zeitraum der Sanierung ausgeschlossen.
Im Laufe des Jahres 2024 werden nun die zukünftigen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet erarbeitet und in Form einer Rahmenplanung vom Rat der Stadt Oldenburg verbindlich beschlossen werden. Die Sanierungsziele leiten sich grundsätzlich aus den in der Vorbereitenden Untersuchung festgestellten Missständen, Zielen und Maßnahmen ab.
Zuletzt geändert am 25. April 2024