Förderung im Bereich Kulturelle Bildung und Teilhabe
Gefördert werden Projekte der Kulturellen Bildung an formalen und non-formalen Bildungseinrichtungen wie beispielsweise an Kitas, Schulen, Horten, Jugendfreizeit- und Senioreneinrichtungen. Dabei soll mindestens ein Projektpartner oder eine Projektpartnerin aus dem Bildungsbereich und eine oder einer aus dem Kulturbereich stammen. Die Anträge stellt die Bildungseinrichtung. In der Regel werden sie jedoch von den Kooperationspartnern und Kooperationspartnerinnen gemeinsam entwickelt. Die beteiligten Bildungseinrichtungen können in kommunaler, kirchlicher oder freier Trägerschaft stehen. Aus dem Kulturbereich können Kultureinrichtungen, Kulturvereine oder freie Künstlerinnen und Künstler beteiligt sein.
Weitere Informationen sowie das Online-Antragsformular finden Sie im Serviceportal der Stadt Oldenburg »
Zuletzt geändert am 26. März 2025