Erklärung zur Barriere-Freiheit

Barriere-Freiheit auf oldenburg.de

Barriere-Freiheit bedeutet nicht nur
Häuser haben Rampen und breite Türen.
Auch bei Internet-Seiten kann es Barrieren geben.
Zum Beispiel:
bei der Sprache
oder bei der Bedienung
oder bei der Schrift-Größe.

Die Stadt Oldenburg will ihre Internet-Seite barrierefrei machen.
Dies ist eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Sie gilt für die Internet-Seite www.oldenburg.de »

Das Ziel von der Stadt Oldenburg ist:
Die Angebote auf der Internet-Seite
sollen barrierefrei sein.
Das bedeutet:

  • Alle Menschen können diese Angebote gut nutzen,
    auch auf dem Smart-Phone.
  • Es gibt keine Hindernisse.

Wir halten uns dabei an Gesetze.
In diesen Gesetzen steht:
So müssen Internet-Seiten sein.
Dann sind sie barrierefrei.
Die Gesetze heißen:
BITV und WAI.

Wir arbeiten immer wieder an unserer Internet-Seite.
Wir verbessern sie
und wir ergänzen sie.

Vielleicht gibt es noch Barrieren
auf unserer Internet-Seite.
Vielleicht brauchen Sie noch andere Infos.
Dann melden Sie sich bitte.
Schreiben Sie eine E-Mail an online-redaktion[at]stadt-oldenburg.de
oder über das Kontakt-Formular ».
Oder rufen Sie uns an: 0441 235-4444

Unsere Ziele

Sprache

Wir schreiben unsere Artikel einfach.
Dann können alle sie gut verstehen.
Die wichtigsten Infos über die Stadt Oldenburg
gibt es auch in Leichter Sprache.
Klicken Sie online das Zeichen „Leichte Sprache“ an.
Bei der Übersetzung in Leichte Sprache
hat uns ein Übersetzungs-Büro geholfen.

Gestaltung der Internet-Seite

Die Internet-Seite sieht immer gleich aus.
Egal auf welchem Gerät,
egal wie groß der Bild-Schirm ist.

System und technische Voraussetzungen

Wenn Sie ein Bildschirm-Lese-Programm nutzen,
öffnen Sie die Seite am besten mit Chrome.

Weitere technische Infos finden Sie hier »

Links

Manche Wörter sind orange geschrieben.
Diese Wörter sind Verlinkungen.
Das bedeutet:
Sie können auf diese Wörter klicken.
Dann erscheinen mehr Infos.

Bedienung mit der Tastatur

Sie können die Seite mit der Tastatur bedienen.
Nutzen Sie die Tabulator-Taste

und die Enter-Taste
und die Leer-Taste.

Vergrößern der Schrift

Sie können die Schrift-Größe ändern.
Nutzen Sie im Menü den Punkt „Ansicht“.

Kontrast und Schrift-Farbe

Sie können Kontrast und Schrift-Farbe ändern.
Auf jeder Seite unten rechts.

Nicht barrierefreie Inhalte

Vorlese-Funktion

Unsere Seite hat keine eigene Vorlese-Funktion.
Aber Sie können Ihr Bildschirm-Lese-Programm nutzen.

PDF- und Word-Dateien und Formulare

Manche Formulare sind noch nicht barrierefrei.
Formulare sind zum Beispiel Anträge
oder Vordrucke.
Neue Formulare werden barrierefrei erstellt.
Manche Formulare müssen wir veröffentlichen,
obwohl sie nicht barrierefrei sind.
Zum Beispiel:
Manche Anträge gibt es noch nicht in Leichter Sprache.

Videos

Nur neue Videos haben Untertitel.

Audio

Nur neue Audio-Dateien haben Audio-Deskriptionen.

Einzelne Seiten

Vielleicht gibt es noch Barrieren
auf einigen Seiten.
Wenn Ihnen so eine Seite auffällt,
dann melden Sie sich bitte.

Archiv-Seiten

Unter dem Punkt Archiv-Seiten finden Sie ältere Infos,
zum Beispiel von früheren Veranstaltungen.
Diese Infos sind meistens nicht barrierefrei.

Rückmeldungen und Kontakt

Schlichtungs-Verfahren

Vielleicht haben Sie Kontakt zu uns aufgenommen.
Und Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden.
Dann können Sie einen Antrag stellen
auf die Einleitung eines Schlichtungs-Verfahrens.
Die Schlichtungs-Stelle vermittelt,
wenn es Streit gibt
zwischen Menschen mit Behinderungen
und den Ämtern vom Land Niedersachsen
über die Barrierefreiheit im Internet.
Das Schlichtungs-Verfahren kostet nichts.
Sie brauchen keinen Anwalt.

Ein Gesetz regelt die Arbeit von der Schlichtungs-Stelle.
Das Gesetz heißt Niedersächsisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
Der Paragraf heißt § 9 d NBGG.

Hier erreichen Sie die Schlichtungs-Stelle:
Telefon: 0511 120 4010
E-Mail: schlichtungsstelle[at]ms.niedersachsen.de

Zuletzt geändert am 22. November 2023