Inklusion

Inklusion an Schulen

2009 ist in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention als Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft getreten. Als Folge hiervon hat der Niedersächsische Landtag 2012 eine Schulgesetznovelle beschlossen, durch die eine inklusive Bildung an niedersächsischen Schulen verbindlich eingeführt wurde. Parallel dazu hat der Rat der Stadt Oldenburg » einen einstimmigen Beschluss mit der Kernaussage „Oldenburg will Inklusion“ gefasst und sich auf einen weiten Inklusionsbegriff für die Stadt Oldenburg verständigt.

Die Vorgaben des Schulgesetzes machen eine inhaltliche Fokussierung auf die Umsetzung einer inklusiven Erziehung, Bildung und Betreuung an Schulen vor allem von Kindern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Behinderungen notwendig. Grundsätzlich vertritt die Niedersächsische Landesregierung aber ebenfalls ein erweitertes Begriffsverständnis von Inklusion. Die inklusive Schule begreift Heterogenität als Grundlage und Chance schulischer Arbeit und Bildung.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist die inklusive Schule in den Schuljahrgängen 1 bis 10 der öffentlichen allgemein bildenden Schulen eingeführt. Zudem steigt sie seit diesem Schuljahr auch in den berufsbildenden Schulen auf. Im laufenden Schuljahr 2020/2021 hat sie den zwölften Schuljahrgang erreicht. Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung erhalten eine entsprechende Förderung in der inklusiven Schule.

Zur Begleitung des Prozesses wurde die AG „Inklusion an Oldenburger Schulen“ » als zentrale Schnittstelle zur Gestaltung des Weges in ein inklusiven Schulsystem gegründet. Sie hat folgendes Verständnis von Inklusion als Grundlage des weiteren Vorgehens definiert:

„Allen Menschen soll von vornherein die Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten auf allen Ebenen und in vollem Umfang ermöglicht werden. Die öffentlichen Schulen ermöglichen allen Beteiligten eine gleichberechtigte, barriere- und diskriminierungsfreie Teilhabe und aktive Beteiligung an ihren Angeboten der Bildung, Kultur und Mitbestimmung.

Schulische Inklusion bezieht sich auf:

  • die Teilhabe der Schülerinnen und Schüler,
  • die Zusammenarbeit mit Eltern und deren Unterstützung in Fragen der Erziehung und Bildung,
  • die Zusammenarbeit im Kollegium und mit verschiedenen Fachkräften
  • die Zusammenarbeit mit Unterstützungsangeboten und anderen Personen und Gruppen des sozialräumlichen Umfeldes.

Inklusion ist eine umfassende Vision für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. An ihr mitzuwirken liegt daher in der Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, aller Organisationen, Institutionen, Behörden, Vereine und Gruppen.“

Um den Beteiligten einen Leitfaden für die Inklusion an Oldenburger Schulen an die Hand zu geben, wurde ein Praxishandbuch erarbeitet. Dieses bündelt Informationen zu Beschlüssen, Empfehlungen und weiteren Rahmenbedingungen wie beispielsweise der baulichen Ausstattung von Schulen oder der Regelung für die Einschulung. 

Praxishandbuch zur Inklusion an Oldenburger Schulen » (PDF, 16 MB)

Es sind drei Sammelbände zum Oldenburger Inklusionsprozess herausgegeben worden, die den Kommunalen Veränderungsprozess dokumentieren und Beiträge von verschiedenen Beteiligten zur Umsetzung der Inklusion in Oldenburg enthalten.

Wir machen Schule »

Teilhabe ist das Ziel – der Weg heißt: Inklusion »

Radikal in den Ideen, behutsam in der Umsetzung »

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zum Thema Inklusion an Oldenburger Schulen und der Arbeit in der Arbeitsgruppe erhalten Sie im Amt für Schule und Bildung unter 0441 235-2336 oder unter jessica.lucht[at]stadt-oldenburg.de.

Die Website zum gesamtstädtischen Inklusionsprozess finden Sie hier »

Zuletzt geändert am 9. April 2024