Förderprogramm Niedersachsen Invest GRW

Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur

Neuauflage der Landesförderung

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium fördert mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) kleine, mittlere und große Unternehmen. Zielsetzung der einzelbetrieblichen Investitionsförderung des Landes Niedersachsen ist es, Investitionen zu unterstützen, die zukunftsfähige Geschäftsmodelle sichern, sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Rechtliche Grundlage ist hierfür die Richtlinie „Niedersachsen Invest GRW" » .

Wer wird bezuschusst?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind, bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte auslösen und eine überwiegende Wertschöpfung innerhalb der Betriebsstätte vorweisen. Dazu zählen klassischerweise das produzierende und verarbeitende Gewerbe, aber auch zum Beispiel Unternehmen aus den Bereichen der IT sowie des Großhandels. Weitere förderfähige Branchen sind in der Positivliste Koordinierungsrahmen GRW der NBank » und in der bedingten Positivliste der NBank » aufgeführt.

Ausgeschlossen von einer Förderung sind neben dem Baugewerbe, Einzelhandel und freiberuflichen Tätigen ebenfalls Betriebe aus den Bereichen der Negativliste der NBank ».

Was wird gefördert?

  • Errichtungsinvestitionen 
  • Erweiterungsinvestitionen (bei kleinen und mittleren Unternehmen)
  • Diversifizierung der Produktion in vorher nicht hergestellte Produkte 
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesse
  • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebssätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

Konditionen und Bedingungen auf einen Blick

  • Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeits- und Ausbildungsplätze erhöht sich um 10 Prozent gegenüber dem Stand vor Investitionsbeginn
  • Darüber hinaus erbringt das zu fördernde Unternehmen einen Nachweis, dass mit dem Investitionsvorhaben das Geschäftsmodell zukunftsfähiger wird, indem der Innovations-oder Digitalisierungsgrad erhöht wird.
  • Soweit diese Voraussetzung erfüllt ist, kann bei kleinen Unternehmen ein Zuschuss in Höhe von bis zu 20 Prozent und bei mittleren Unternehmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben gewährt werden. Für Großunternehmen gilt die De-minimis-Verordnung.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei über 20.000 Euro
  • Höchstfördersumme 7,5 Million Euro
  • Zusätzliche Investitionen zum Umweltschutz, zur Energieeffizienz und ökologischen Nachhaltigkeit können mit bis zu 65 Prozent bezuschusst werden. Großunternehmen ohne CO₂-reduzierende Zusatzinvestitionen können nicht gefördert werden.

Die NBank als Förderbank des Landes berät über das Förderprogramm und übernimmt die Aufgabe der Bewilligungsstelle. Nähere Informationen zu der Bewertung und Priorisierung eines geplanten Investitionsvorhabens können Sie den Qualitätskriterien der NBank » entnehmen. Berücksichtigungsfähig sind danach Vorhaben, die nach dem Scoring-Modell der Richtlinie eine Mindestpunktzahl von 60 erreichen.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nach diesem Programm nur möglich ist, wenn der Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt worden ist. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Interessierte Unternehmen können seit Juli 2023 Anträge bei der NBank stellen. Zusätzliche Informationen finden Sie auch unter www.NBank.de ».


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Zuletzt geändert am 27. Februar 2024