Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ

Zuschüsse für die digitale Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

Neustart des Förderprogramms „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“

Das neue Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ" » geht an den Start. Interessierte Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen können ab dem 25. Juni 2024 laufend Zuschüsse von bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der NBank beantragen. Gefördert werden Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Sofware sowie der IT-Sicherheit.

Der neue Digitalbonus verfolgt das Ziel, die digitale Transformation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern. Im Vergleich zur Vorgängerrichtlinie „Digitalbonus.Niedersachsen“ müssen die Investitionen einen hohen Innovationsgehalt und einen deutlichen Digitalisierungsfortschritt aufweisen.

Sie wollen in die digitale Transformation investieren und damit einen deutlichen Digitalisierungsfortschritt in Ihrem Unternehmen erreichen? Ihr Vorhaben weist einen hohen Innovationsgehalt auf? Werfen Sie gern einen Blick in die Richtlinie Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ und in das Scoring ».

Die wichtigsten Punkte erhalten Sie hier im Überblick

  • Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen.
  • Förderhöhe mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro.
  • Mindestinvestitionsvolumen 5.000 Euro.
  • Die Projektlaufzeit ist grundsätzlich auf ein Jahr begrenzt.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.
  • Kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

Förderfähige Projekte

  • Investitionsvorhaben in Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)- Hardware, -Software oder Softwarelizenzen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen.
  • Investitionen in Hardware, Software oder Softwarelizenzen zur Einführung oder Verbesserung der IT- Sicherheit.

Nicht zuwendungsfähig sind unter anderem IKT-Grundausstattungen (Diensthandys, Laptops, Betriebssysteme, Bürosoftware, et cetera), Ersatzbeschaffungen, Online-Marketing-Maßnahmen, Schulungen sowie Ausgaben für Leasing oder Miete.

Weitere wichtige Hinweise zur Antragstellung und zu den Voraussetzungen des Förderprogramms finden Sie im Produktinformationsblatt der NBank » und im FAQ - Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ ».

Wichtiger Hinweis!

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nach diesem Programm nur möglich ist, wenn der Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens gestellt worden ist. Dabei ist als Vorhabenbeginn grundsätzlich der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.

Mit der Durchführung der Maßnahme darf erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheides begonnen werden. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kann nicht erteilt werden.

Zusätzliche Informationen rund um das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ finden Sie auch unter www.NBank.de ».

Zuletzt geändert am 1. August 2024