Förderprogramm Klimaschutz und Energieeffizienz
Millionen Euro-Programm für niedersächsische Unternehmen
Um die Konjunktur in Krisenzeiten zu stützen und den Treibhausgas-Ausstoß zu senken, hat das Land Niedersachsen ein Förderprogramm für „Klimaschutz und Energieeffizienz“ veröffentlicht, das 89 Millionen Euro umfasst. Die Mittel werden dabei aus dem Landeshaushalt und aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt. Anträge können bei der NBank gestellt werden – der nächste Antragsstichtag ist der 15. Dezember.
Mit dem neuen Programm will das Land Niedersachsen nicht nur die Konjunktur stärken, sondern auch den Energiebedarf von Bauten nachhaltig senken. Das Programm richtet sich neben Unternehmen auch an Kommunen und weitere Einrichtungen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die folgenden Investitionen förderfähig:
- Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden
- Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen
- Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammenhang mit energetischer Sanierung und Nutzung von Abwärme
- Betriebliche Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU
Förderhöhe und -voraussetzungen
Die Förderung umfasst dabei einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 70 Prozent – die Förderhöhe ist abhängig von den räumlichen Voraussetzungen, der Art der Maßnahme und beihilferechtlichen Grundlagen. Zu beachten ist, dass die Fördersumme zum Zeitpunkt der Bewilligung mindestens 25.000 Euro betragen muss! Für die Beurteilung der Förderwürdigkeit sind zudem (bei Antragstellung) die erwarteten Einsparungen an Energie je Euro der Investition und die Einsparung an CO2-Äquivalenten nachzuweisen und durch die Prognose eines Sachkundigen des BMWK/BAFA (Energieeffizienzexperten) zu bestätigen.
Gefördert werden:
- Niedersächsische KMU der gewerblichen Wirtschaft
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts und andere TrägerInnen öffentlicher Gebäude
- Kommunale Unternehmen und Unternehmen der Sozialwirtschaft
- Bürgerenergiegenossenschaften sowie gemeinnützige Organisationen
- Landesgesellschaften mit privater Rechtsform und Kultureinrichtungen
Im Rahmen der Förderung von betrieblichen Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerken sind ausschließlich niedersächsische Einrichtungen, Verbände, Vereine, Kammern, Branchenvertretungen, Klimaschutz- und Energieagenturen sowie Kommunale Unternehmen förderfähig.
Weitere Informationen zu der Richtlinie finden Sie bei der NBank »
Vorhaben, die eine Förderung aus EFRE-Mitteln anderer Landesprogramme oder aus anderen Mitteln der EU erhalten, können im Rahmen der neuen Richtlinie „Klimaschutz und Energieeffizienz“ nicht gefördert werden. Auch eine Kumulierung mit Fördermitteln nach dem Förderprogramm für einzelbetriebliche Investitionsförderung des Landes Niedersachsen (GRW) ist nicht möglich.
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Zuletzt geändert am 15. September 2023