Stadtname: Juristische Unklarheit beseitigt

Offizielle Schreibweise „Oldenburg (Oldb)“ bleibt bestehen – Bestätigung per Urkunde

Seit Jahrzehnten verwendet die Stadt Oldenburg offiziell die Bezeichnung „Oldenburg (Oldb)“. Zu finden ist die etablierte Schreibweise mit der Klammer beispielsweise auf Ausweisdokumenten. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird die Stadt hingegen als „Oldenburg (Oldenburg)“ geführt. Diese juristische Unklarheit wurde am Donnerstag, 13. Februar 2025, in Hannover beseitigt. Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens übergab Oldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann eine Urkunde, die nun auch im Landesrecht eine Namensänderung von „Stadt Oldenburg (Oldenburg)“ zu „Stadt Oldenburg (Oldb)“ festschreibt. Die Umbenennung tritt mit Wirkung zum 1. März 2025 in Kraft. 

Dem vorausgegangen war ein im vergangenen Jahr vom Rat beschlossener Antrag der Stadt Oldenburg, das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz entsprechend ändern zu lassen. Dieser Änderung hat das Innenministerium zugestimmt. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam eine pragmatische und schlanke Lösung gefunden haben, die uns vor einem aufwendigen Verwaltungsakt bewahrt“, sagte Oberbürgermeister Jürgen Krogmann. 

Eine von der Kommunalaufsichtsbehörde zunächst geforderte Änderung der städtischen Hauptsatzung ist damit vom Tisch. Teure Konsequenzen wären die Folge gewesen: Die Umstellung der Namensbezeichnung in „Oldenburg (Oldenburg)“ hätte die Stadt Schätzungen zufolge mehr als zehn Millionen Euro gekostet.

Doch wie kam es überhaupt zu der unterschiedlichen Namensgebung? „Oldenburg (Oldenburg)“ ist im Landesrecht im Gesetz über die Oldenburgische Landschaft vom 27. Mai 1974 in dieser Schreibweise erwähnt worden, ebenso im Gesetz zur Verwaltungs- und Gebietsreform vom 28. Juni 1977. Die Gründe dafür konnten allerdings auch mit Hilfe der Archive der Stadt und des Ministeriums nicht vollständig aufgeklärt werden. Vermutet wird ein Übertragungsfehler in den 1970er Jahren. Denn eigentlich war die Bezeichnung „Oldenburg (Oldb)“ schon lange vorher gebräuchlich: Bereits seit 1946 nutzt die Stadt diese Bezeichnung in ihrer Hauptsatzung, die auch in noch älteren Dokumenten zu finden ist. Und das gilt nun auch für die Zukunft: Oldenburg ist und bleibt „Oldenburg (Oldb)“.

Zuletzt geändert am 13. Februar 2025