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Piktogramme
Über Fahrradpiktogramme und rote Markierungen – Gefahrenpotenzial entscheidend
Fahrradstadt Oldenburg: Piktogramme für Auguststraße, Damm und Lindenallee
Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen – das ist nicht nur allgemein im Leben so, sondern betrifft auch den Straßenverkehr. Ob für den Weg zur Schule, zur Arbeit, zum Einkauf oder zum Sport: In der Fahrradstadt Oldenburg ist das Fahrrad eines der beliebtesten Alltagsverkehrsmittel. Gut 43 Prozent der Wege innerhalb des Stadtgebietes werden mit dem Drahtesel zurückgelegt und etwa 250.000 Räder verteilen sich auf mehr als 175.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Gut genutzt sind deshalb besonders die vier bereits installierten Fahrradstraßen Haareneschstraße-Katharinenstraße, Haarenufer, Huntestraße (zwischen Nikolausstraße und Stautorkreisel) sowie Quellenweg.
Doch auch auf den „normalen“ Straßen kann mit einfachen Mitteln der Schutz der Zweiräder erhöht werden, in dem der motorisierte Verkehr mit entsprechenden Maßnahmen für die anderen Verkehrsteilnehmenden sensibilisiert wird. Dazu zählen beispielsweise Rotmarkierungen und Fahrradpiktogramme.
Start mit ersten Fahrradpiktogrammen
Radwegmarkierungen, auch bekannt als Fahrradpiktogramme, werden gemäß der Straßenverkehrsordnung als Verkehrszeichen gewertet. Diese sollen nur dort angeordnet werden, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist – also beispielsweise dort, wo eine besondere Gefahrenlage vorliegt. Eine großflächige Aufbringung von Fahrradpiktogrammen ist in Niedersachsen durch die Straßenverkehrsordnung nicht vorgesehen – im Gegensatz zu Nordrhein-Westfalen und Bayern, wo in einem Erlass die Anordnung von Piktogramm-Ketten auf der Fahrbahn geregelt ist.
Auch wenn diese Regelung für Niedersachsen (noch) nicht gilt, könnte sie als Grundlage genommen werden – sofern die Verkehrsbehörde eine Gefahrenlage für die Anordnung von Piktogrammen zu Grunde legen kann. Zum Beispiel bei einer Kombination aus schmaler Straße, erhöhtem Aufkommen an motorisiertem Verkehr und viel Radverkehr. Das trifft aktuell in der Stadt Oldenburg unter anderem auf die Straßen Auguststraße, Damm und Lindenallee zu. Deshalb wurde 2023 mit Markierungsarbeiten in der Auguststraße begonnen. Die Durchführung ist jedoch abhängig von der Witterung, da trockenes, frostfreies Wetter benötigt wird. Im Jahr 2024 wurden die Piktogramme in der Lindenallee, Bürgerbuschweg und Brookweg umgesetzt.
Wo Rotmarkierungen sinnvoll sind
Eine weitere mögliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr sind Rotmarkierungen. Diese werden in Absprache mit der Polizei an potenziellen Gefahrenstellen, zum Beispiel an Radfurten, aufgebracht. Eine generelle Rotmarkierung aller Furten würde den Aufmerksamkeitseffekt senken und wird daher von der Verkehrsbehörde und der Polizei nicht befürwortet.
Auch sogenannte Fahrradschutzstreifen, die als durchbrochene Linien dargestellt sind und von Autos überfahren werden können, könnten mit einer Rotmarkierung versehen werden. Dafür sind jedoch gesetzliche Mindestbreiten erforderlich: Diese sehen für die Straße eine Mindestbreite von sieben Metern und für den Schutzstreifen selbst eine Breite von 1,50 Meter vor. Diese Straßenbreiten, ohne einen Radweg in der Nebenanlage, sind in Oldenburg selten vorhanden. Beispiele dafür sind in unserer Stadt die Wehdestraße oder die Schützenhofstraße, in denen Schutzstreifen eingerichtet wurden.
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Zuletzt geändert am 18. November 2024