Nadorster Straße: Protected Bike Lane für mehr Sicherheit

Pilotprojekt stadtauswärts zwischen Lindenstraße und Kriegerstraße

Nadorster Straße hat eine geschützte Radspur erhalten

Premiere für Oldenburg: An der Nadorster Straße ist die erste so genannte „Protected Bike Lane“ in der Stadt entstanden. Der Verkehrsausschuss des Stadtrates hatte sich im Dezember 2022 dafür ausgesprochen, auf einem rund 280 Meter langen Abschnitt zwischen Lindenstraße und Kriegerstraße für den stadtauswärts führenden Radverkehr einen geschützten Radfahrstreifen einzurichten. Die 2,40 Meter breite Radspur wurde im August 2023 auf der bereits asphaltierten Fläche am Fahrbahnrand eingerichtet. Als physische Barriere trennt ein Klebebord die Radfahrenden vom Autoverkehr auf der Nadorster Straße trennen.

Mehr Sicherheit für den Radverkehr

Die Stadtverwaltung sieht die Einrichtung der „Protected Bike Lane“ als Pilotprojekt und als provisorische Lösung an, um kurzfristig eine Verbesserung für den Radverkehr zu erzielen. „So erhalten Radfahrende einen eigenen geschützten Raum, der ihren Komfort und ihr Sicherheitsempfinden deutlich verbessert“, betont Annette Meyers, Leiterin des Amtes für Verkehr und Straßenbau der Stadt Oldenburg. „Geschützte Radfahrstreifen stellen zudem eine kostengünstige Möglichkeit dar, um in kurzer Zeit die Förderung der Radinfrastruktur zu beschleunigen.“ Rund 35.000 Euro sind für die Maßnahme veranschlagt.

Projekt knüpft an Planungswettbewerb an

Die Schaffung einer „Protected Bike Lane“ knüpft an den im Jahr 2020 vorgestellten Siegerentwurf im Planungswettbewerb für das Sanierungsgebiet „Untere Nadorster Straße“ an. Darin waren für den nördlichen und südlichen Bereich des Wettbewerbsgebiets „geschützte Radfahrstreifen“ vorgesehen, um für mehr Attraktivität zu sorgen.

Mehr Aufenthaltsqualität

Um Platz für die separate Radspur zu schaffen, mussten in diesem Abschnitt etwa 25 öffentliche Parkplätze am Fahrbahnrand entfallen. Gleichzeitig wird mit der Schaffung der Radspur der (ohnehin zu schmale) Radweg auf der bestehenden Nebenanlage entbehrlich. Der Flächengewinn führt dazu, dass der Gehweg deutlich verbreitert werden kann. Der zusätzliche Raum kommt aber nicht nur den Fußgängerinnen und Fußgängern zugute. Er kann auch im Sinne des Mottos aus dem Wettbewerbsverfahren „Straße der kleinen Plätze“ für eine temporäre Bespielung mit Aktionen, Sitzmöglichkeiten und anderem mehr genutzt werden und so die Attraktivität des Bereichs schon vor der endgültigen Umgestaltung der Straße erhöhen. Der über die Städtebauförderung bereitgestellte Sanierungsfonds könnte solche Maßnahmen unterstützen.

Kompromiss-Lösung

Ursprünglich hatte der Verwaltungsentwurf vorgesehen, die Protected Bike Lane auf einer Länge von insgesamt knapp 500 Metern bis zur Einmündung der Bürgereschstraße (unter Verzicht auf etwa 55 öffentliche Parkplätze) einzurichten. Bei der Detailplanung hatten sich indes Schwierigkeiten mit der Führung entlang der vorhandenen Bushaltestelle im Bereich der Kriegerstraße ergeben. Eine verkehrssichere Lösung wäre nur mit umfassenden Umbauten realisierbar gewesen. Weitere Varianten sahen separate Fahrradspuren auf beiden Seiten der Unteren Nadorster Straße sowie nur auf der stadteinwärts führenden Straßenseite entlang des Gertrudenfriedhofes vor. Die nun in Richtung stadtauswärts gewählte (eingekürzte) Variante ist eine Kompromiss-Lösung, die den Wegfall von Parkplätzen reduziert. 

Gewinnerentwurf wird ab 2025 umgesetzt

Die Einrichtung der „Protected Bike Lane“ ist nur ein Baustein, der weiteren Maßnahmen vorgreift: Im Rahmen der Stadtsanierung wurde ein Wettbewerb zur Umgestaltung der Unteren Nadorster Straße » durchgeführt. Der hieraus hervorgehende Gewinnerentwurf » soll nach einigen notwendigen Überarbeitungen voraussichtlich ab 2025 umgesetzt werden. Die langfristige Zielsetzung für die Untere Nadorster Straße lautet: städtebauliche Aufwertung und Steigerung der Attraktivität.

„Geschützte Radfahrstreifen“ sind bereits in Kopenhagen, den Niederlanden und Nordamerika erfolgreich umgesetzt worden. Auch in deutschen Städten hält dieses Konzept zunehmend an Hauptverkehrsstraßen Einzug. 

Zuletzt geändert am 26. November 2024