Passiver Lärmschutz PFA 2 & 3

Ingenieurbüro nimmt Kontakt zu Eigentümerinnen und Eigentümern auf

Nachdem das Eisenbahnbundesamt am 31. Oktober 2014 den Planfeststellungsbeschluss zum Interimsschallschutz im PFA 1 Oldenburg – Rastede » (siehe Planergänzung 6) erteilt hat und beim Bundesverwaltungsgericht innerhalb der Klagefrist keine Widersprüche eingegangen sind, hat die DB nun damit begonnen, alle Eigentümerinnnen und Eigentümer, die dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen haben, über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Unabhängig davon ist, ob einem Eigentümer vorgezogener, passiver Schallschutz oder Interimsschallschutz zusteht. Das Ingenieurbüro A.I.T. wird im Namen der DB postalisch den Kontakt zu den entsprechenden Eigentümerinnen und Eigentümern suchen. Lesen Sie das Anschreiben der DB » (PDF, 40 KB)

Und noch zwei Hinweise:

  • Es werden keine neuen „Berechnungen“ und auch keine aktualisierten Einzelgutachten für jedes Gebäude verschickt.
  • Es fließen keine „Lärmwerte“ des Eisenbahnbundesamtes in die Berechnungen ein. Es werden nur die Immissionen ermittelt, die zukünftig auftreten.

Hintergründe und Kontakt

Aufgrund des von der Stadt Oldenburg mit der Deutschen Bahn vor dem Bundesverwaltungsgericht protokollierten Vergleiches wird die Deutsche Bahn die passiven Schallschutzmaßnahmen im Planfeststellungsabschnitt 1 zum Ausbau der Bahnstrecke Oldenburg – Wilhelmshaven vorziehen.

Das Ingenieurbüro A.I.T. wurde von der Deutschen Bahn zur Feststellung des tatsächlichen Anspruches und zur Festlegung der passiven Schallschutzmaßnahmen beauftragt. Die Deutsche Bahn hat der Stadt Oldenburg mitgeteilt, dass sie beziehungsweise das Ingenieurbüro A.I.T. nunmehr Kontakt mit allen Betroffenen aufnehmen wird beziehungsweise bereits aufgenommen hat.

Angesichts der Vielzahl der Betroffenen ist zu erwarten, dass dieser Vorgang nicht in kurzer Zeit zu erledigen ist. Sollten betroffene Anwohnerinnen und Anwohner nicht in absehbarer Zeit Nachricht erhalten, können diese ihrerseits Kontakt mit dem zuständigen Ingenieurbüro A.I.T. zur Klärung von Fragen zu den passiven Schallschutzmaßnahmen aufnehmen:

A.I.T. GmbH
Postfach 01 20
97219 Rimpar

Telefon: 09365 8090-24
Fax: 09365 8090-90
E-Mail: email[at]ait-ingenieure.de

Zur Thematik der Weitergabe von Daten an die Deutsche Bahn ist zu erklären, dass die Deutsche Bahn für die Berechnung der Schallausbreitung auf topografische Daten der Stadt Oldenburg angewiesen ist, in denen die Belegenheit und die Anordnung der Gebäude dargestellt ist. Auch öffentliche Karten, wie zum Beispiel Bauleitpläne, werden zur Durchführung der Schallberechnungen herangezogen. Ohne entsprechendes Kartenmaterial könnten nicht diejenigen Grundstücke ermittelt werden, für die ergänzende passive Schallschutzmaßnahmen in Betracht kommen. Alle weiteren Informationen zu bestimmten Gebäuden wird die Deutsche Bahn beziehungsweise das von dort beauftragte Ingenieurbüro A.I.T. direkt abfragen.

Und noch ein wichtiger Hinweis: Haus- und Wohnungseigentümerinnen beziehungsweise -eigentümer müssen nicht befürchten, dass beim passiven Schallschutz bestimmte Fristen eingehalten werden müssen. Diese Befürchtung ist unnötig, denn die Termine seien laut Deutscher Bahn rein organisatorischer Natur und wurden von den Schallgutachtern A.I.T. nur deshalb genannt, damit alle vorbereitenden Tätigkeiten der Deutschen Bahn zur baulichen Umsetzung der vorgezogenen passiven Schallschutzmaßnahmen in Oldenburg möglichst schnell abgeschlossen werden können.

Zuletzt geändert am 8. November 2023