Lärmschutz für Bahnanliegerinnen und Bahnanlieger

Lärmschutz als Bestandteil des Vergleiches

Der vor dem Bundesverwaltungsgericht geschlossene Vergleich sieht vor, dass die Deutsche Bahn bereits ab dem Jahr 2013 passiven Lärmschutz im Planfeststellungsabschnitt 1 entlang der Bestandsstrecke bis zum Oldenburger Hauptbahnhof bei Lärmbetroffenen nach Vorgaben der dafür einschlägigen 16. und 24. Bundesimmissionsschutzverordnung finanzieren wird. Die Ermittlung der Lärmbetroffenen basiert auf einem Lärmschutzkonzept, das die Bahn bereits 2012 in zwei Bürgerversammlungen vorgestellt hat. Dieses Konzept besteht aus Lärmschutzwänden, die vom Hauptbahnhof Oldenburg in Richtung Wilhelmshaven durchgehend bis zur nördlichen Stadtgrenze in der Regel 3,50 bis 4,00 Meter hoch sein werden. Auf dieser Grundlage wurden die dem Grunde nach Anspruchsberechtigten ermittelt. Die vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen werden derzeit von der Deutschen Bahn wie folgt umgesetzt:

  • Information der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Durchführung einer Gebäudebegehung in Abstimmung mit dem Eigentümerinnen, Eigentümer beziehungsweise Mieterinnen und Mieter
  • Erstellung einer schalltechnischen Objektbeurteilung
  • Zusendung des Gutachtens an die Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Entgegennahme der Rückmeldung der Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Auswertung der eingeholten Angebote und Abschluss eines Entschädigungsvertrages

Der Vergleich bringt nach Aussage der Deutschen Bahn für bis zu 3.400 Schutzfälle und 1.500 betroffene Wohnungen Geldleistungen nach Maßgabe der für jedes einzelne betroffene Gebäude anzufertigende Einzelgutachten.

Zuletzt geändert am 8. November 2023